Anwaltskanzlei

Unter dem Brand JOBANWALT® (www.jobanwalt.ch) bietet das Anwaltsbüro Boris Etter am Zürcher Rennweg (www.etterlegal.ch) für Klientinnen und Klienten aus der ganzen Schweiz kompetente und lösungsorientierte Beratung im Bereich Arbeitsrecht an. Im Arbeitsrecht vertreten unsere Klienten vor schweizerischen Gerichten und Behörden. Unsere Beratung umfasst dabei auch allenfalls relevante strafrechtliche Elemente. Die Rechtsberatung kann nur aufgrund des vorgängigen Abschlusses einer Mandatsvereinbarung erfolgen. Dieser Blog stellt keine Rechtsberatung dar.

Im Arbeitsrecht sind wir spezialisiert. Wir verfügen über eine langjährige, breite Erfahrung in der Beratung und Vertretung von kleinen, mittleren und grossen Unternehmen aller Branchen im In- und Ausland sowie von Privatpersonen. Dazu kommen Vorträge und Publikationen im Arbeitsrecht. Wir arbeiten im Bereich Arbeitsrecht auch mit führenden Schweizer Rechtschutzversicherungen zusammen.

Zu unserem Angebot gehören auch das rechtliche Outsourcing im HR-Management (online und offline), die Begleitung von Rekrutierungsprozessen (vornehmlich C-Level), die Online-Arbeitsrechtsberatung, die Durchführung von Weiterbildungen und Schulungen im Arbeitsrecht und damit zusammenhängenden Rechtsgebieten sowie Auftritte an Kongressen und Messen.

Unsere Kanzlei gewährleistet eine hohe Verfügbarkeit und eine kontinuierliche persönliche Betreuung unserer Klienten. Wir setzen selektiv Legal-Tech-Tools ein.

Wir beraten unter dem Brand JOBANWALT® Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen vor staatlichen Gerichten und Behörden.

Beratungsangebot

Wir sind für unsere geschätzte Klientschaft namentlich in folgenden Bereichen tätig:

  • Rechtsfragen zum Coronavirus
  • Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Arbeitsrechtliche Prozesse (einschliesslich damit zusammenhängender Strafverfahren)
  • Regelung von besonderen Arbeitsformen (Teilzeitarbeit, Arbeit auf Abruf etc.)
  • Erstellung von Verträgen aus der Sharing Economy
  • Personalreglemente (Mitarbeiterhandbücher, Arbeits- und Gleitzeitreglemente, Dienstwagenreglemente, Spesenreglemente etc.)
  • Bonus- / Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
  • Arbeitsschutz und Arbeitszeitfragen nach öffentlichem Arbeitsrecht
  • Konkurrenzverbote und deren Durchsetzung
  • Erfindungen, Designs und Werke von Arbeitnehmern
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Aufhebungsverträge und Freistellungen
  • Massenentlassungen
  • Arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen
  • Personalverleih
  • Gleichstellung von Mann und Frau
  • Konflikte am Arbeitsplatz (Mobbing, sexuelle Belästigung etc.)
  • Outsourcing und Insourcing
  • Fragen des Datenschutzrechts

Aktuelle Entwicklungen

Das Schweizer Arbeitsrecht befindet sich in einem stetigen Wandel. Viele wichtige Elemente des Arbeitsrechts, etwa der Persönlichkeitsschutz (inkl. Datenschutz), die missbräuchliche Kündigung, das Erfordernis an Arbeitszeugnisse oder der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor sexuellen Belästigungen, werden laufend durch Urteile des Bundesgerichts sowie von Arbeitsgerichten, u.a. dem Arbeitsgericht Zürich, geprägt. Derzeit sorgt das Coronavirus für zahlreiche Rechtsfragen – einzelne davon lassen sich mit unserer Erfahrungen in die bestehende Praxis einordnen, andere sind rechtliches Neuland, welches wir gerne für unsere Klientinnen und Klienten betreten.

Wir befassen uns besonders intensiv mit den aktuellen Entwicklungen, insbesondere:

  • Arbeitsrecht und Coronavirus
  • Persönlichkeitsschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (einschliesslich Datenschutz)
  • Missbräuchliche Kündigung, insbesondere Kündigungen von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
  • Entlassungen von Kadermitarbeitenden von Banken, Versicherungen und Pharmaunternehmen
  • Regelung von neuen Arbeitsformen (Homeoffice, Arbeit auf Abruf, Gig Economy etc.)
  • Arbeitsrechtliche Fälle mit Bezug zum Strafrecht

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