Unselbständig erwerbstätige Personen sollen neu die Möglichkeit erhalten, die Berufskosten in Form einer Pauschale von den Steuern abzuziehen. Die Pauschale umfasst Fahrtkosten, Verpflegungskosten und übrige Berufskosten und ist unabhängig von Arbeitsort und Einkommen. Diese Vereinfachung unterscheidet damit nicht zwischen dem Arbeitsplatz zuhause (Homeoffice) und jenem im Unternehmen. Die Neuregelung soll auch für die kantonalen Steuern gelten, wobei die Festsetzung der Pauschale den Kantonen überlassen wird.
Abzug der tatsächlichen Kosten bleibt möglich
Anstelle der Pauschale können auch die tatsächlichen Kosten abgezogen werden. Neu können die Kosten für mobiles Arbeiten auch abgezogen werden, wenn der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Als Teil dieser tatsächlichen Kosten bleiben insbesondere die Fahrtkosten sowie die Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und Wochenaufenthalt abzugsfähig. Für die Fahrtkosten gilt bei der direkten Bundessteuer wie bisher ein Maximum (3200 Franken ab der Steuerperiode 2023).
Pauschale soll für den Bund aufkommensneutral sein
Die Neuregelung soll keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund haben. Das Eidgenössische Finanzdepartement legt die Höhe der Pauschale fest. Zahlen aus drei Kantonen deuten auf eine Pauschale in der Grössenordnung von gegen 6000 Franken hin, um bei der direkten Bundessteuer diese aufkommensneutrale Wirkung zu erzielen.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. April 2023.