Sozialversicherungsgericht Zürich qualifiziert Uber Fahrer als unselbstständig Erwerbende
Mit Urteilen vom 20. Dezember 2021 bestätigt das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich in vier respektive acht Fällen Einspracheentscheide der Suva und der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, Ausgleichskasse, insoweit, als diese die Tätigkeit von Fahrern im Zusammenhang mit Uber Applikationen als unselbständige Erwerbstätigkeit qualifiziert haben. Es ist anzunehmen, dass die Fälle weiter an das Bundesgericht gezogen werden.
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