Aufgrund der Digitalisierung und des gesellschaftlichen Wertewandels haben sich die Bedürfnisse der Mitarbeitenden und der Arbeitgebenden bezüglich flexibler Arbeitsformen, Informatik und Infrastruktur bereits in den letzten Jahren stark verändert. Im Zuge der Corona-Krise hat die Flexibilisierung der Arbeitswelt eine enorme Beschleunigung erfahren.
Die flexiblen Arbeitsformen beinhalten ein breites Spektrum: Es reicht von Home-Office, über den klassischen Büroarbeitsplatz bis hin zur Tätigkeit in Co-Working-Spaces, Hub-Arbeitsplätzen und flexiblen Teamräumen oder generell zu mobilem, orts- und teilweise zeitunabhängigem Arbeiten. Einerseits sollen für die Mitarbeitenden Flexibilität und motivierende Rahmenbedingungen geschaffen werden. Andererseits sollen die Effektivität und Effizienz in der Bundesverwaltung gesteigert, agile Arbeitsmethoden unterstützt sowie die Ressourcen und Infrastruktur bestmöglich genutzt werden. Im Zentrum steht immer die Aufgabenerfüllung.
Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, aus Sicht des Querschnittsdepartements eine Auslegeordnung vorzunehmen und einen Vorschlag für die zukunftsweisende Ausgestaltung der flexiblen Arbeitsformen bis im ersten Quartal 2021 vorzulegen. Um einen integralen Ansatz zu gewährleisten, wird das EFD nebst den notwendigen Rahmenbedingungen auch die Bereiche Unternehmens- und Führungskultur, Personalrecht, Gesundheitsschutz, Datensicherheit, Büroräumlichkeiten sowie Informatikausstattung beleuchten.