Im Urteil 4A_619/2019 vom 15. April 2020 beschäftigte sich das Bundesgericht mit Ferienlohn. Dabei stand die Frage im Zentrum, ob eine unregelmässige Beschäftigung auch bei einem Vollzeitpensum möglich ist, was vom Bundesgericht bejaht wurde.
Grosse börsenkotierte Unternehmen sollen künftig mehr Frauen in die Geschäftsleitung und in den Verwaltungsrat wählen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Bestimmungen zu den Geschlechterrichtwerten an seiner Sitzung vom 11. September 2020 auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.
Anlässlich seiner Sitzung vom 11. September 2020 hat der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, die Möglichkeiten einer weiteren Ausgestaltung flexibler Arbeitsformen weiter zu vertiefen. Das Ziel ist, die Attraktivität der Bundesverwaltung als Arbeitgeberin zu stärken und auch in Zukunft eine effiziente Organisation mit geeignetem Einsatz von Ressourcen, Intrastruktur und Informatik sicherzustellen.
TV-Tipp: Kassensturz heute mit Thema Homeoffice
Heute um 21:05 kommt auf SRF 1 der Kassensturz mit dem Schwerpunktthema Homeoffice. Die Sendung wird wie folgt angekündigt: «Zurück aus den Sommerferien stellt sich für viele Arbeitnehmende die Frage: Homeoffice oder Büro? «Kassensturz» sagt, wer welche Kosten für die Arbeit zu Hause übernehmen muss. Dazu auch ein Expertenchat.» (Quelle: Website www.srf.ch)
Unzulässige Fragen und Datenerhebungen im Bewerbungsverfahren
Im Bewerbungsverfahren prüft der Arbeitgeber die Bewerber nach verschiedenen Aspekten. Neben einem Bewerbungsdossier der Kandidaten gehören u.a. auch Datenerhebungen und Internetrecherche sowie Fragen in einem persönlichen oder (zunehmend) virtuellen Bewerbungsgespräch dazu. Nicht alle Datenerhebungen sowie Fragen des Arbeitgebers sind aber rechtlich zulässig. Gelegentlich gehen Arbeitgeber im Bewerbungsprozess zu weit mit ihren Abklärungen.
Homeoffice in der Schweizer Verwaltung entwicklungsbedürftig
Auch bei den technischen Voraussetzungen für E-Government bestehen noch gemäss Deloitte Schweiz erhebliche Verbesserungsmöglichkeiten. Vertrauen der Bevölkerung Immerhin ist während der Corona-Krise das Vertrauen der Bevölkerung in digitale Dienstleistungen sogar ein wenig gestiegen. Behörden sollten, wie Deloitte Schweiz empfiehlt, das Momentum nutzen und jetzt nachhaltig in die Digitalisierung investieren.
Tattoos am Arbeitsplatz
Tattoos sind sehr verbreitet in der Schweiz. Solange sie nicht beim Arbeitnehmer nicht am Arbeitsplatz sichtbar sind, bleiben Tattoos selbstverständlich eine reine Privatsache. Falls aber Tattoos sichtbar sind, dann stellt sich die Frage, wie arbeitsrechtlich damit umzugehen ist. Insbesondere ist die Frage zu prüfen, ob der Arbeitgeber sichtbare Tattoos verbieten oder thematisch einschränken darf. Bei sommerlichen Temperaturen ist dies natürlich ein besonders aktuelles Thema.
Urteil 4A_327/2019 vom 1. Mai 2020 Bundesgericht: Verschiedene Vergütungstypen: Variabler Lohnbestandteil oder Ermessensbonus?
Sachverhalt Am 1. März 2015 wurde die Arbeitnehmerin als Personalmanagerin eingestellt. Ihr Bruttogehalt betrug CHF 300’000 zzgl. CHF 7’632 für ihre Auslandseinsätze. Zudem wurde sie darüber informiert, dass sie vom jährlichen variablen Vergütungsplan profitieren und somit bis zu 45% ihres Bruttogehalts dazuverdienen könne. Voraussetzung hierfür war, dass die Arbeitnehmerin gewisse…
Verrechnung von Minusstunden bei Anwaltssubstitut
In Verfügung und Urteil AH190053 vom 23. Oktober 2019 (AGer-Z. 2019 Nr. 5) hatte sich das Arbeitsgericht Zürich mit der Verrechnung von Minusstunden eines Anwaltssubstituten und Art. 322 OR zu befassen. Minusstunden sind ja bekanntlich ein arbeitsrechtlicher Dauerbrenner. Dass sie in Zürcher Anwaltskanzleien vorkommen sollen, ist eher exotisch.
Die Probezeit im Arbeitsrecht
"Drum prüfe wer sich bindet". Diese Lebensweisheit gilt auch bei der Probezeit. Arbeitsverträge nach Art. 319 ff. Schweizerisches Obligationenrecht (OR) beinhalten die Möglichkeit, dass die Parteien eine Probezeit vereinbaren. Innerhalb der Probezeit kann jeder der Parteien das Arbeitsverhältnis mit einer kurzen Kündigungsfrist beenden. Auch gelten dann u.a. die Sperrfristen nach Art. 336c OR nicht. Die Probezeit ist aber in der arbeitsrechtlichen Praxis nicht frei von Tücken. Und wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer sofort binden wollen, besteht auch die Möglichkeit, die Probezeit einvernehmlich weg zu bedingen. Schauen wir das Thema Probezeit genauer an.
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