Das Personaldossier (Personalakte)
Während des Arbeitsverhältnisses sammelt der Arbeitgeber Daten über die Arbeitnehmerinnen und die Arbeitnehmer. In der Regel wird hierfür pro Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin ein Personaldossier angelegt (oft auch Personalakte genannt). Der Arbeitgeber darf aufgrund von Art. 328b OR nur Daten bearbeiten, welche die Eignung des Arbeitnehmers für das betreffende Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrages notwendig sind. Weiter findet auf das Personaldossier das Datenschutzgesetz (DSG) Anwendung, da es sich beim Personaldossier ja offensichtlich um eine Datensammlung i.S.v. DSG handelt.
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