Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen beim Individualarbeitsrecht und beim Kollektiven Arbeitsrecht. Soweit es zu deren Verständnis erforderlich ist, wird auch auf das Öffentliche Arbeitsrecht eingegangen. Besonderes Gewicht wird auf die Behandlung aktueller Problemkreise gelegt. Die 4. Auflage ist vollständig überarbeitet und berücksichtigt die zahlreichen neuen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung seit der 3. Auflage aus dem Jahr 2013. Sie wird neu von Isabelle Wildhaber mitverantwortet. Das Werk bestand ursprünglich aus zwei Bänden «Individualarbeitsrecht» von Wolfgang Portmann und «Kollektives Arbeitsrecht» von Wolfgang Portmann und Jean-Fritz Stöckli aus dem Jahr 2004.
Die 4. Auflage wurde vor der COVID-19 bzw. der Coronavirus-Pandemie finalisiert, so dass auf diesbezügliche Fragen nicht eingegangen wird.
Das Werk wendet sich an Studierende sowie an Personen, die sich bei Gerichten, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, in Unternehmen, in der Advokatur, in der Verwaltung oder in anderen Funktionen mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen befassen. Um einer ausgewogenen Repräsentation der Geschlechter Rechnung zu tragen, wird im Werk von «Arbeitnehmer» und «Arbeitgeberin» gesprochen, wobei natürlich die die Beispiele auch für die anderen Geschlechter gelten.
Das Buch ist in zwei Teile gegliedert. Der grössere erste Teil betrifft das «Individualarbeitsrecht». Der kleinere zweite Teil behandelt das «Kollektive Arbeitsrecht». Hier merkt man, dass das Werk ursprünglich aus zwei Teilen bestand.
Das «Schweizerische Arbeitsrecht» ist sehr gut und übersichtlich gegliedert. Durch diese Übersichtlichkeit ist es sowohl für Studierende als auch für Praktiker, welche sich über ein bestimmtes Thema informieren möchten, sehr gut geeignet. Das Werk ist auch typographisch gut strukturiert, und hebt relevante Begriffe durch Kursivschrift hervor.
Bei der Kasuistik setzt das Buch auf «weniger ist mehr». Zu einzelnen Themen werden die relevanten BGEs angegeben, im Sinne einer weiterführenden Literatur. Im Vordergrund steht aber die arbeitsrechtliche Theorie und die entsprechenden Definitionen und Erklärungen von Begriffen.
So wird bspw. das in der arbeitsrechtlichen Praxis sehr relevanten Thema Arbeitszeugnis und Referenzauskünfte auf etwas mehr als fünf Seiten (N 540 ff.) in den wesentlichen Punkten klar abgehandelt. Einbezogen werden dabei auch Themen, wie Erwähnung von längeren Arbeitsunterbrüchen im Zeugnis oder Zeitpunkt der Ausstellung.