Der Bundesrat gewährt den Mitarbeitenden der Bundesverwaltung einen Teuerungsausgleich von 0,5 Prozent. Aufgrund der Negativteuerung im 2020 sind im Voranschlag 2022 keine Mittel für Lohnmassnahmen enthalten. Der Bundesrat wird die finanziellen Mittel daher dem Parlament mit dem Nachtragskredit I / 2022 noch beantragen müssen. Der Bundesrat setzt das Verhandlungsergebnis um, das Bundesrat Ueli Maurer am 2. November 2021 mit den Personalverbänden ausgehandelt hat.
Die Folgen der Corona-Pandemie werden die Wirtschaft und den Bundeshaushalt noch über einen längeren Zeitraum begleiten. Der Bundesrat erachtet es trotzdem als wichtiges sozialpartnerschaftliches Signal und Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden, die Teuerung auszugleichen. Die Personalverbände sind sich der mit der Corona-Pandemie verbundenen grossen Herausforderungen für den Bundeshaushalt bewusst und forderten daher nur den Ausgleich der Teuerung.