Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus dem Ausland entrichten in der Schweiz die Quellensteuer auf ihr Arbeitseinkommen. Arbeiten sie von zu Hause aus, sehen die geltenden Abkommen vor, dass der ausländische Wohnsitzstaat den Erwerb im Homeoffice besteuern kann.
Ende letzten Jahres haben sich die Schweiz und Frankreich in einem Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) darauf geeinigt, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger ab dem 1. Januar 2023 die Quellensteuer auf dem gesamten Arbeitseinkommen in der Schweiz entrichten, sofern sie nicht mehr als 40 Prozent der Arbeitszeit von zu Hause aus leisten. Das Abkommen wird am 30. Juni 2023 definitiv unterzeichnet.
Die Vorlage übernimmt den Grundsatz des Zusatzabkommens ins schweizerische Steuerrecht, so dass die Quellenbesteuerung auf dem Arbeitseinkommen von im Ausland wohnhaften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch ohne physische Anwesenheit in der Schweiz gewährleistet ist.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. Oktober 2023.