Der vorliegende Bericht enthält eine Auslegeordnung und untersucht einige mögliche Perspektiven. Insbesondere fokussiert er auf die Vor- und Nachteile einer Regelung im Rahmen des OR und auf mögliche Verbesserungen der gesetzlichen Regelung der Arbeitslosenversicherung (ALV). Aus der Untersuchung geht hervor, dass Arbeit auf Abruf nach dem geltenden Recht – sei es OR oder AVIG – zulässig ist und das Recht zwar deren Entschädigung garantiert, dieser Form der Arbeit aber Grenzen setzt. Diese Grenzen summieren und ergänzen sich so gut, dass der Schutz insgesamt als zufriedenstellend angesehen werden kann. De facto wird diese Form der flexiblen Arbeit nicht verboten, gleichzeitig wird aber das Ungleichgewicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers korrigiert.
Die aktuelle gesetzliche Regelung, die den Schutz von Arbeitnehmern auf Abruf gewährleistet, ist zugegebenermassen recht komplex. Ihre Umsetzung stellt für alle beteiligten Akteure eine Herausforderung dar. Im Grossen und Ganzen funktioniert das System jedoch zufriedenstellend und der Bericht zeigt, dass derzeit kein zwingender Handlungsbedarf besteht, das OR oder das AVIG allein im Hinblick auf die Arbeit auf Abruf anzupassen. In dieser Hinsicht sind umfassendere Überlegungen angebracht.
Die Digitalisierung führt zur Entstehung atypischer Arbeitsverhältnisse. Diese stellen die Einordnung des unselbstständigen Arbeitsverhältnisses in Frage, die eine Voraussetzung für die Anwendung des Schutzes des Arbeitsrechts und der ALV darstellt. Der Bundesrat untersucht die Entwicklung atypischer Arbeitsformen derzeit im Rahmen mehrerer Berichte zu Digitalisierungsfragen.