Bundesrat verlängert Massnahmen zur Arbeitsmarktintegration bis Ende 2024

Der Bundesrat hat heute beschlossen, die Massnahmen der Arbeitslosenversicherung zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials bis Ende 2024 zu verlängern. Damit intensiviert er die Arbeitsmarktintegrationsmassnahmen für schwer vermittelbare Stellensuchende und ausgesteuerte Personen. Die Arbeitslosenversicherung und die Kantone sind gemeinsam für die Umsetzung zuständig.

Bereits am 15. Mai 2019 hatte der Bundesrat nach Anregung der Sozialpartner sieben wirtschafts- und sozialpolitische Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials beschlossen. Die beiden Massnahmen der Arbeitslosenversicherung werden nun bis Ende 2024 verlängert. Die beiden Massnahmen umfassen ein Impulsprogramm für die Wiedereingliederung schwer vermittelbarer, insbesondere älterer Stellensuchender und ein Pilotprojekt für Ausgesteuerte zur Erleichterung des Zugangs zur Bildungs- und Beschäftigungsförderung. Sie waren ursprünglich bis Ende 2022 befristet.

Während der Coronakrise musste sich die ALV mit ihren kantonalen Vollzugsstellen auf die Bewältigung der Auswirkungen der behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus fokussieren. Die beiden Massnahmen konnten in dieser Zeit daher nicht weiterverfolgt werden.

Der Bundesrat hat nun die Gültigkeit der beiden Massnahmen bis Ende 2024 verlängert. Er stellt damit sicher, dass mehr Personen aus den definierten Zielgruppen von den

Massnahmen profitieren können. Der Bundesrat trägt damit zur nachhaltigen Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials bei.

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