Coronavirus (COVID-19) Taggeld für Eltern mit Kinderbetreuung, Personen mit Quarantänemassnahmen sowie Selbständigerwerbende

Der Bundesrat hat Massnahmen getroffen, um die wirtschaftlichen Folgen der weiteren Verbreitung vom Coronavirus für betroffene Unternehmen und Arbeitnehmende abzufedern. Neu erhalten Eltern, die Kinder unter 12 Jahren betreuen, Personen in Quarantäne sowie Selbständigerwerbende und freischaffende Künstler einen Anspruch auf Entschädigung für Erwerbsausfall. Erfahren Sie hier alles Wissenswerte, was derzeit hierzu gesagt werden kann. Bald werden auch Praxiserfahrungen mit der neuen Regelung vorliegen.

Diese Entschädigung wird nicht automatisch ausgerichtet. Sie muss mit dem Formular 318.758 (Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung) bei der zuständigen Ausgleichskasse angemeldet werden. Die Leistungen werden dann monatlich rückwirkend durch die jeweils zuständigen AHV-Ausgleichskassen ausbezahlt.

Hier geht es zu den offiziellen Formularen und Merkblättern.

 

Anspruch für Eltern mit Kinderbetreuung
Eltern, mit Kindern unter 12 Jahren, welche ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, weil die Fremdbetreuung der Kinder nicht mehr gewährleistet ist, haben Anspruch auf eine Entschädigung.

Anspruchsvoraussetzungen
Die Entschädigung steht unter den folgenden Anspruchsvoraussetzungen:
– Obligatorische Versicherung bei der AHV;
– Vorliegen einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit;
– Keine Möglichkeit der Arbeit von zu Hause aus (Homeoffice);
– Betreuungsbedarf von Kindern unter 12 Jahren muss auf Massnahmen zur Bekämpfung vom Coronavirus zurückzuführen sein, wie Schulschliessungen oder Wegfallen der Betreuung durch eine gefährdete über 65 Jahre alte Person.

Zeit der Schulferien
Während den Schulferien besteht für die Eltern kein Anspruch auf Entschädigung. Ein Anspruch besteht hingegen dann, wenn die geplante Betreuungslösung wegen des Coronavirus nicht zur Verfügung steht (in den Ferien).

Beginn des Anspruchs
Der Anspruch auf Entschädigung beginnt am 4. Tag, an welchem alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet, dass der Anspruch frühestens am 19. März 2020 entstehen kann, da die Schulen in der Schweiz erst am 16. März 2020 geschlossen wurden.

Ende des Anspruchs
Der Anspruch endet dann, wenn entweder eine Betreuungslösung gefunden werden konnte oder wenn die Massnahmen bezüglich des Coronavirus aufgehoben worden sind. Bei selbstständigerwerbenden Eltern endet der Anspruch dann, wenn eine Betreuungslösung gefunden wurde oder spätestens nach der Bezahlung von 30 Taggeldern.

Situation bei zwei Elternteilen
Wenn beide Eltern einen Anspruch auf eine Entschädigung haben, so hat jeder anspruchsberechtige Elternteil einen entsprechenden Anspruch. Pro Arbeitstag wird jedoch für die Eltern aber nur eine Zulage ausbezahlt. Zuständig ist bei verschiedenen Ausgleichskassen der Eltern diejenige Ausgleichskasse, bei welcher der Anspruch zuerst geltend gemacht wurde.

Subsidiarität der Entschädigung
Diese Entschädigung ist subsidiär. Wenn eine Person bereits andere Leistungen bezieht, z.B. aus einer anderen Sozial- oder Privatversicherung, oder weiterhin vom Arbeitgeber den Lohn erhält, hat sie keinen Anspruch auf die Entschädigung. Im Fall der Lohnfortzahlung ist der Arbeitgeber anspruchsberechtigt,

Wer bereits eine Kurzarbeitsentschädigung erhält, hat keinen zusätzlichen Anspruch auf diese Entschädigung.

 

Personen mit Quarantänemassnahmen
Personen, welche wegen einer Quarantänemassnahme ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, haben ebenfalls einen Anspruch auf eine Entschädigung.

Selbständigerwerbende mit Erwerbsausfall wegen Betriebsschliessung oder Veranstaltungsverbot
Schliesslich haben Selbständigerwerbende, die aufgrund einer bundesrechtlich angeordneten Betriebsschliessung oder des geltenden Veranstaltungsverbotes eine Erwerbsausfall erleiden, Anspruch auf eine Entschädigung. Zu dieser Gruppe gehören u.a. freischaffende Künstler sowie Teile der Cervelat-Prominenz.

Selbstverständlich halten wir Sie auf dem Laufenden bezüglich aktueller Entwicklungen bei diesen Entschädigungen und anderen arbeitsrechtlichen Themen zum Coronavirus.

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