COVID-19: Keine Gerichtsverhandlungen im Arbeitsrecht im Kanton Zürich bis 26. April 2020

Das Obergericht, die Bezirksgerichte und die Friedensrichterämter des Kantons Zürich verlängern die Einstellung des Verhandlungsbetriebs einstweilen bis am 26. April 2020. Davon ausgenommen sind dringliche Verfahren. Im Übrigen wird der Gerichtsbetrieb aufrecht erhalten. Am 19. März 2020 hat der Notfallstab des Obergerichts entschieden, die Einstellung des Verhandlungsbetriebs einstweilen bis am 26. April 2020 zu verlängern. Die Bezirksgerichtspräsidien sowie die Friedensrichterämter des Kantons Zürich haben sich diesem Entscheid heute angeschlossen. Da sich derzeit viele arbeitsrechtliche Fragen stellen und auch bereits Lohnforderungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eingeklagt werden, ist diese Schliessung der Gerichte für Verhandlungen zu bedauern.

Damit finden im Kanton Zürich bis mindestens 26. April 2020 keine Gerichts- oder Schlichtungsverhandlungen in Straf- und Zivilverfahren statt. Davon ausgenommen sind Verfahren, welche aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keinen Aufschub
oder keine Verzögerung dulden. Die jeweilige Verfahrensleitung entscheidet im Einzelfall, welche Verhandlungen durchgeführt werden. Im Übrigen gelten die bereits am 16. März 2020 vom Obergericht kommunizierten Einschränkungen. Der Gerichtsbetrieb und insbesondere die Bearbeitung der schriftlichen Verfahren wird weiterhin aufrecht erhalten.

Diese Massnahmen werden laufend allfälligen weitergehenden Vorgaben des Bundesrats oder der Gesundheitsbehörden angepasst.

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