Im Urteil 8C_676/2020 vom 21. Dezember 2020 befasste sich das Bundesgericht mit einer Berufsschul-Lehrerin, welche nicht einverstanden war mit ihrer Einreihung in die 19. Klassen des Lohnsystems des Kantons Zürich. Gemäss dem Bundesgericht verletzte die vorinstanzliche Auslegung von § 3 Abs. 4 MBVO, wonach eine definitive Anstellung als Lehrkraft an der BMS ein Universitätsabschluss im unterrichteten Fach voraussetzt und damit die vom kantonalen Gericht bestätige Einreihung in die Lohnklasse 19, keine verfassungsmässigen Rechte der Beschwerdeführerin. Die Beschwerdeführerin rügte u.a. den Verstoss gegen das Willkürverbot sowie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.
Positiver Gleitzeitsaldo oder Überstunden
In der Schweiz sind flexible Arbeitsformen weit. Dazu gehört vor allem die Gleitzeitarbeit. Die Gleitzeitarbeit ist nicht frei von Fallstricken, vor allem wenn es um die Abgrenzung von einem positiven Gleitzeitsaldo und von Überstunden geht. Überstunden können zur Entschädigungspflicht des Arbeitgebers führen, wohingegen ein positiver Gleitzeitsaldo im Rahmen dieses Arbeitszeitmodells verfallen kann.
Hier werden aktuelle News zum Thema Arbeitsrecht und Coronavirus publiziert. Morgen Mittwoch soll es wieder Neuigkeiten vom Bundesrat geben.
Resultate Personalbefragung 2020 in der Bundesverwaltung
In der Bundesverwaltung arbeiten engagierte Mitarbeitende mit einer hohen Leistungsbereitschaft. Dies zeigen die Ergebnisse der Personalbefragung 2020, die der Bundesrat heute an seiner Sitzung zur Kenntnis genommen hat.
Revision der Quellenbesteuerung ab 1. Januar 2021
Per Anfang 1. Januar 2021 sind grundlegenden Änderungen beim schweizerischen System der Quellenbesteuerung in Kraft getreten, die im Bundesgesetz vom 16. Dezember 2016 über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens neu geregelt wurden. Die Revision führt u.a. die nachträgliche ordentliche Veranlagung von Personen, die der Quellensteuer unterliegen ein. Weiter ist i.d.R. für die Quellensteuer der Wohnsitzkanton der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers zuständig. Arbeitgeber müssen sich umgehend mit diesen wichtigen Neuerungen auseinandersetzen. Zentral ist hier das Kreisschreiben Nr. 45 über die Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern der ESTV. Rulings, die dem Inhalt des Kreisschreibens Nr. 45 nicht entsprechen, entfalten ab der Steuerperiode 2021 keine Wirkung mehr.
Bundesrat heisst Desksharing-Konzept gut
Der Bundesrat hat anlässlich seiner heutigen das Konzept für die Einführung kollektiver Arbeitsplätze (Desksharing) gutgeheissen. Dieses sieht für Standardbüroarbeitsplätze der Bundesverwaltung grundsätzlich die Einführung von Desksharing in Verbindung mit der Förderung flexibler Arbeitsformen vor.
Revision des Bundespersonalrechts per 1. Januar 2021
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine Revision des Bundespersonalrechts verabschiedet. Damit wird unter anderem das System der Entschädigung für die familienergänzende Kinderbetreuung vereinfacht. Zudem enthält die Revision rechtliche Präzisierungen, die sich aus Unsicherheiten aus der Praxis ergeben haben. Rechtlich geht es um die Revision der Rahmenverordnung BPG, der Bundespersonalverordnung (BPV) sowie der Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung (VBPV).
Im Urteil 8C_366/2020 vom 19. Oktober 2020 entschied das Bundesgericht, dass wenn sich ein Arbeitnehmender freiwillig für den Bezug der Altersleistung der beruflichen Vorsorge entscheidet kein Raum für die Anwendung der Ausnahmeregelung im Sinne von Art. 12 Abs. 2 AVIV. Auch aus den Weisungen des SECO gemäss AVIG-Praxis ALE (Rz. B174 und B177 in der seit Oktober 2012 geltenden Fassung) mag nichts Gegenteiliges entnommen werden.
AHV/IV-Minimalrente steigt per 1. Januar 2021 um 10 Franken
Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2021 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Dies hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1195 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen. Der Bundesrat prüft in der Regel alle zwei Jahre, ob eine Anpassung der AHV/IV-Renten angezeigt ist.
Per 1. Januar 2021 tritt der neue Art. 47a BVG in Kraft. Dieser bestimmt, dass Versicherte, die ab dem 58. Altersjahr aus der Pensionskasse ausscheiden, auf eigenen Wunsch in der Pensionskasse weiterversichert bleiben können. Die versicherte Arbeitnehmerin bzw. der versicherte Arbeitnehmer muss im Falle der Weiterversicherung bis zur Pensionierung die gesamten Prämien (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge) selber bezahlen.
Anmeldungs- und Mitwirkungspflicht des unfallversicherten Arbeitnehmers bei IV nach Arbeitsunfall
Das Bundesgericht heisst im Urteil vom 26. August 2020 (8C_72/2020) eine Beschwerde der Suva teilweise gut. Die Aufforderung der Suva, sich bei einem möglicherweise leistungspflichtigen anderen Sozialversicherer anzumelden, kann mehrmals erfolgen und auch nach der erstmaligen Leistungszusprechung. Die Anmeldepflicht beinhaltet auch die Pflicht, im Verfahren für die Feststellung des Leistungsanspruches mitzuwirken.
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