Diverses
April 24, 2020 6:59 am

Das Obergericht, die Bezirksgerichte und die Friedensrichterämter des Kantons Zürich nehmen den ordentlichen Verhandlungsbetrieb am 27. April 2020 wieder auf. Oberste Priorität hat nach wie vor der Schutz aller beteiligten Personen, die Gerichte mitteilen. Es werden also wieder arbeitsgerichtliche Prozesse stattfinden. Es gibt ja auch einige Fragen zu klären zu COVID-19 (Coronavirus), insbesondere zur COVID-19 Verordnung des Bundesrats vom 13. März 2020.

Klage am Arbeitsort

Lesezeit: 2 Min
Oktober 27, 2019 7:17 am

Im Arbeitsrecht ist für Klagen das Gericht am Wohnsitz oder Sitz der beklagten Partei oder an demjenigen Ort, wo die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer gewöhnlich die Arbeit verrichtet, d.h. am Arbeitsort, zuständig (Art. 34 ZPO). Es gibt aber immer mehr Menschen, die an verschiedenen Orten tätig sind. Oft ist es daher nicht auf den ersten Blick klar, wo sich der konkrete Arbeitsort befindet. Urteil 4A_131/2019 vom 11. September 2019 fasste das Bundesgericht seine bisherige Praxis zusammen.