Restart der arbeitsrechtlichen Verfahren vor den Zürcher Gerichten am 27. April 2020 – Beginn der ersten COVID-19 Arbeitsrechtsstreitigkeiten?
Das Obergericht, die Bezirksgerichte und die Friedensrichterämter des Kantons Zürich nehmen den ordentlichen Verhandlungsbetrieb am 27. April 2020 wieder auf. Oberste Priorität hat nach wie vor der Schutz aller beteiligten Personen, die Gerichte mitteilen. Es werden also wieder arbeitsgerichtliche Prozesse stattfinden. Es gibt ja auch einige Fragen zu klären zu COVID-19 (Coronavirus), insbesondere zur COVID-19 Verordnung des Bundesrats vom 13. März 2020.
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