Empfehlungen des Bundesrates zu Homeoffice bleiben weiterhin bestehen

Ab dem 6. Juni 2020 werden die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend gelockert. Dies hat der Bundesrat aufgrund der positiven epidemiologischen Entwicklung an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 beschlossen. Hingegen bleiben des Empfehlungen des Bundesrates zu Homeoffice weiterhin bestehen.

Der Bundesrat äussert sich wie folgt zum Thema Home-Office: „Die Unternehmen haben eingehend Erfahrungen mit Home-Office gesammelt. Gestützt darauf, entscheiden sie selber über die Rückkehr an den Arbeitsplatz. Der Bundesrat empfiehlt weiterhin, wo möglich im Home-Office zu arbeiten, auch um Spitzenauslastungen im öffentlichen Verkehr zu vermeiden. Besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bleiben geschützt. Der Arbeitgeber bleibt in der Pflicht, besonders gefährdete Personen von zu Hause aus arbeiten zu lassen. Ist die Präsenz vor Ort unabdingbar, muss er die betreffende Person schützen, indem er die Abläufe oder den Arbeitsplatz entsprechend anpasst.

Es wird also für die Unternehmen noch dringlicher, den Bereich des Home-Office genau zu regeln. Dazu gehören diverse Bereiche, wie Recht und Pflicht im Homeoffice zu arbeiten, die Regelung der Kosten bezüglich des Homeoffice (hier geht es zum Artikel über den Beitrag des Arbeitgebers an die Mietkosten bei Homeoffice), Geheimhaltungspflichten u.V.m.

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