Eva Borla-Geier im Interview zum Thema Homeoffice als Bezirksrichterin am Arbeitsgericht Zürich

Die Arbeitsrechtlerinnen und Arbeitsrechtler spüren es. Die Arbeitsgerichtsbarkeit im Kanton Zürich arbeiten wieder auf Hochtouren. Bei vielen Anwältinnen und Anwälten sind heute bereits Verfügungen vom 27. April 2020 eingetroffen. Bezirksrichterin Eva Borla-Geier, am Bezirksgericht Zürich (Arbeitsgericht) tätig ist, nimmt im Interview der FDP.Die.Liberalen.Frauen. zum Thema Homeoffice als Richterin und Mutter Stellung. Hier ein Auszug aus dem spannenden Interview. Sehr spannend wird es sein, wie das Thema Homeoffice an den Gerichten im Kanton Zürich weiter geht. Wird es bald zum Standard oder müssen zuerst fundamentale Digitalisierungen der Justiz stattfinden?

Sie sind Bezirksrichterin, wie hat der Lockdown Ihren Arbeitsalltag beeinflusst?
Es war einschneidend. Am 16. März hatte ich meine letzte Verhandlung. Seitdem arbeite ich an zwei Tagen im Homeoffice und an einem Tag pro Woche leiste ich Pikettdienst im Büro. Die Verhandlungen sind einstweilen bis am 26. April abgesagt.

Wie wirkt sich der Lockdown auf den Gerichtsbetrieb aus?
Unsere Arbeit wird durch die Prozessordnung bestimmt, und die Verfahrensabläufe sind gesetzlich vorgegeben. In gewissen Verfahren führe ich einen zweiten Schriftenwechsel durch, bevor eine Verhandlung angesetzt wird. Ich konzentriere mich auf spruchreife Fälle und schreibe Urteile, bereite Verhandlungen vor oder schreibe Beweisverfügungen.

Krisen können auch eine Chance sein. Gibt es etwas, was Sie nach dem Lockdown umsetzen möchten?
Ich würde gerne vermehrt im Homeoffice arbeiten. Man spart insbesondere Zeit, weil der Arbeitsweg entfällt. Wir werden öfters ruhige Wochenenden einschalten. Das entschleunigt.

Quelle: FDP.Die Liberalen Frauen (Hier geht es zum ganzen Interview)

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