Ist Swiss CHF 1’000 Angebot an Flight Attendants arbeitsrechtlich zulässig?

Wie Inside Paradeplatz berichtet, offeriert Swiss an Flight Attendants in Ausbildung CHF 1’000 für eine Aufhebungsvereinbarung bzw. einen freiwilligen Abgang. Die Flight Attendants dürfen über das Angebot nicht reden. Die Swiss setzt sie aber nicht unter Druck mit einer Kündigung, falls das Angebot nicht angenommen wird. Wie sieht es mit der arbeitsrechtlichen Zulässigkeit dieses Angebots aus?

Arbeitsrechtlich handelt es sich gemäss den verfügbaren Informationen um ein Angebot des Abschlusses eines Aufhebungsvertrages durch die Swiss als Arbeitgeberin. Dieses erfolgt offenbar ohne Druckmittel, insbesondere ohne Androhung einer Kündigung, falls die Aufhebungsvereinbarung nicht akzeptiert würde.

Aufhebungsvertrag
Der Aufhebungsvertrag bzw. die Aufhebungsvereinbarung ist im Arbeitsrecht eine Vereinbarung, durch welche Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein unbefristetes oder ein befristetes Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden. Eine solche Beendigung kann entweder per sofort oder per einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen.

Auch wenn der Aufhebungsvertrag nicht ausdrücklich im Schweizer Arbeitsrecht, d.h. in Art. 319 ff. OR geregelt ist, ist er in der Praxis weit verbreitet. Weil mit dem Aufhebungsvertrag der Arbeitsvertrag beendet wird, stellt er auch einen sog. Verfügungsvertrag dar.
Grundsätzlich sind Aufhebungsverträge im Obligationenrecht zulässig (Art. 115 OR), was sich aus der Privatautonomie und der Vertragsfreiheit ergibt. Es gibt aber im Arbeitsrecht entsprechende Schranken der Zulässigkeit. Dazu gibt es auch eine Praxis des Bundegerichts.

Schranken des Aufhebungsvertrages im Arbeitsrecht
Wichtig ist die Bestimmung von Art. 341 Abs. 1 OR. Demnach darf der Arbeitnehmer während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und während eines Monats nach dessen Beendigung nicht wirksam auf Forderungen verzichten, welche sich zwingenden gesetzlichen oder aus normativen gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen (Art. 357 Abs. 1 OR) ergeben.

Grundsätzlich muss ein Aufhebungsvertrag, damit er arbeitsrechtlich zulässig ist, ausgewogen sein und nicht nur dem Arbeitgeber Vorteile bringen. Dabei sollte der Aufhebungszeitpunkt i.d.R. auf den Termin der ordentlichen Kündigungsfrist zu liegen kommen. Falls der Arbeitnehmer nach Treu und Glauben ein vernünftiges Interesse hat am Abschluss eines Aufhebungsvertrages und dieser einer objektiven Interessenlage entspricht, ist er als zulässig anzusehen.

Insbesondere ist ein Aufhebungsvertrag dann als zulässig anzusehen, wenn er im Vergleich zur ordentlichen Kündigung weitergehende Zugeständnisse an den Arbeitnehmer enthält.

CHF 1’000 Angebot der Swiss
Bezüglich des CHF 1’000 der Swiss sind keine Details bekannt. Man kann aber die CHF 1’000 als Zugeständnis an die Arbeitnehmer sehen, was die Aufhebungsvereinbarung arbeitsrechtlich als zulässig erscheinen lässt.
Eine Schweigepflicht über das Angebot lässt sich arbeitsvertraglich rechtfertigen. Arbeitnehmer stehen unter einer Treue- und Schweigepflicht bezüglich Unternehmensinternas, was i.d.R. auch im Arbeitsvertrag geregelt ist.

Fallstricke beim RAV möglich
Beim RAV sind für die Flight Attendants, welche das Angebot akzeptieren aber Fallstricke möglich. Es kann zu Einstellungen beim Taggeld kommen, da den Arbeitnehmern nicht gekündigt wurde und die Aufhebungsvereinbarung als Kündigung des Arbeitnehmers angesehen werden kann.

Autor: Boris Etter, lic.iur. HSG, Rechtsanwalt, LL.M., LL.M., www.jobanwalt.ch

Kommentare (0)

Wir verwenden Cookies, um unsere Website und Ihr Navigationserlebnis zu verbessern. Wenn Sie Ihren Besuch auf der Website fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Akzeptieren ×