Gedruckte Exemplare des Berichts können ab Ende Oktober bestellt werden via Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, 3003 Bern, www.bundespublikationen.ch (Bestellnummer 318.121.19D). Der Bericht kann hier heruntergeladen werden.
Nähere Informationen zum Bericht
Artikel 76 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) verpflichtet den Bundesrat zur regelmässigen Berichterstattung über die Durchführung der Sozialversicherungen. Der vorliegende Jahresbericht der Sozialversicherungen 2019 gibt einen systematischen und umfassenden Überblick über Entwicklung, Stand und Perspektiven der Sozialversicherungen sowie über die Strategie zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen.
Er ist in vier Teile gegliedert:
Der erste Teil des Berichts zeigt den Stand, die wichtigsten Entwicklungen und die Perspektiven der Sozialversicherungen.
Der zweite Teil vermittelt eine Gesamtsicht über die anstehenden Herausforderungen. Er zeigt auf, mit welchen Strategien der Bundesrat den Herausforderungen begegnet und welche Massnahmen dazu erforderlich sind.
Der dritte Teil geht detailliert auf die einzelnen Versicherungszweige ein. Er enthält die statistischen Angaben zur bisherigen Entwicklung, analysiert die aktuelle finanzielle Situation, erläutert laufende Reformen und zeigt plausible Perspektiven.
Der vierte Teil erörtert übergreifende Themen wie den Rückgriff auf haftpflichtige Dritte, die Beziehungen zum Ausland, Forschungsprojekte oder Rechtsprechung. Die Aussagen im Bericht sind so aktuell wie möglich.
Aufgrund der Covid-19-Krise weicht der Bericht dieses Jahr etwas von dieser Aufteilung ab. Was die Politik und die Gesetzgebung anbelangt, liegt der Fokus auf dem Berichtsjahr 2019. Da die Beeinträchtigungen durch die Pandemiebekämpfung erst nach ein bis zwei Jahren überwunden sein dürften, lassen sich auch die Auswirkungen auf die Sozialversicherungen noch nicht zuverlässig abschätzen. Aus diesem Grund verzichtet der Bericht dieses Jahr auf detaillierte Angaben zu den finanziellen Perspektiven.
Bei Zahlen, statistischen Angaben und Perspektivrechnungen hängen die Aussagen von der Verfügbarkeit aktueller Daten ab: Die zentral geführten Leistungserbringer AHV, IV, EL, EO, ALV und MV können ihre Rechnungen und Statistiken bereits nach jeweils rund drei Monaten vorlegen. Für BV, KV, UV und FZ, die dezentral geführt werden, müssen die Ergebnisse hingegen speziell erhoben und zusammengeführt werden, was mehr Zeit in Anspruch nimmt.
Die Aktualität der Gesamtrechnung entspricht zwangsläufig dem letzten Stand jener Sozialversicherung, deren Daten als letzte zur Verfügung stehen. Im vorliegenden Bericht basiert sie auf den Daten per Ende 2018, wie sie im April 2020 – teilweise erst provisorisch – verfügbar waren. Artikel 76 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) verpflichtet den Bundesrat zur regelmässigen Berichterstattung über die Durchführung der Sozialversicherungen. Der vorliegende Jahresbericht der Sozialversicherungen 2019 gibt einen systematischen und umfassenden Überblick über Entwicklung, Stand und Perspektiven der Sozialversicherungen sowie über die Strategie zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen. Er ist in vier Teile gegliedert:
Der erste Teil des Berichts zeigt den Stand, die wichtigsten Entwicklungen und die Perspektiven der Sozialversicherungen.
Der zweite Teil vermittelt eine Gesamtsicht über die anstehenden Herausforderungen. Er zeigt auf, mit welchen Strategien der Bundesrat den Herausforderungen begegnet und welche Massnahmen dazu erforderlich sind.
Der dritte Teil geht detailliert auf die einzelnen Versicherungszweige ein. Er enthält die statistischen Angaben zur bisherigen Entwicklung, analysiert die aktuelle finanzielle Situation, erläutert laufende Reformen und zeigt plausible Perspektiven.
Der vierte Teil erörtert übergreifende Themen wie den Rückgriff auf haftpflichtige Dritte, die Beziehungen zum Ausland, Forschungsprojekte oder Rechtsprechung. Die Aussagen im Bericht sind so aktuell wie möglich.
Aufgrund der Covid-19-Krise weicht der Bericht dieses Jahr etwas von dieser Aufteilung ab. Was die Politik und die Gesetzgebung anbelangt, liegt der Fokus auf dem Berichtsjahr 2019. Da die Beeinträchtigungen durch die Pandemiebekämpfung erst nach ein bis zwei Jahren überwunden sein dürften, lassen sich auch die Auswirkungen auf die Sozialversicherungen noch nicht zuverlässig abschätzen. Aus diesem Grund verzichtet der Bericht dieses Jahr auf detaillierte Angaben zu den finanziellen Perspektiven.
Bei Zahlen, statistischen Angaben und Perspektivrechnungen hängen die Aussagen von der Verfügbarkeit aktueller Daten ab: Die zentral geführten Leistungserbringer AHV, IV, EL, EO, ALV und MV können ihre Rechnungen und Statistiken bereits nach jeweils rund drei Monaten vorlegen. Für BV, KV, UV und FZ, die dezentral geführt werden, müssen die Ergebnisse hingegen speziell erhoben und zusammengeführt werden, was mehr Zeit in Anspruch nimmt. • Die Aktualität der Gesamtrechnung entspricht zwangsläufig dem letzten Stand jener Sozialversicherung, deren Daten als letzte zur Verfügung stehen. Im vorliegenden Bericht basiert sie auf den Daten per Ende 2018, wie sie im April 2020 – teilweise erst provisorisch – verfügbar waren.