Kantonales Steueramt Zürich zu Homeoffice Steuerabzügen

Eine spannende arbeitsrechtliche Frage zum Thema Homeoffice wird neben der Beteiligung des Arbeitgebers an Homeoffice-Kosten das Thema der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Homeoffice Kosten sein. Das Steueramt des Kantons Zürich hat hierzu folgendes mitgeteilt: Unselbständig Erwerbende können in der Steuererklärung 2020 ihre Berufskosten (Fahrkosten, Mehrkosten der Verpflegung, Pauschalabzüge für übrige Berufskosten und Aus- und Weiterbildung) so geltend machen, wie sie ohne Massnahmen zur Bekämpfung der Covid 19-Pandemie angefallen wären. Diese Handhabung schliesst im Gegenzug einen Abzug für Home Office-Kosten aus. Mithin möchte das Steueramt Zürich beim vor-pandemischen steuerlichen «status quo» bleiben.

Mittelfristig wird das Thema Homeoffice auch im Bereiche des Steuerrechts, so wie im Bereich des Arbeitsrechts, allenfalls neu beurteilt werden müssen.

Um der besonderen Situation während der Covid 19-Pandemie Rechnung zu tragen und um die Steuererklärung für die Steuerpflichtigen und die Einschätzung für die Steuerämter zu vereinfachen, können gemäss dem Steueramt Zürich unselbständig Erwerbende in der Steuererklärung 2020 ihre Berufskosten (Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte, Mehrkosten der Verpflegung, Pauschalabzüge für übrige Berufskosten und Aus- und Weiterbildungskosten) so geltend machen, wie sie ohne Massnahmen zur Bekämpfung der Covid 19-Pandemie angefallen wären. Insbesondere werden diese Berufskosten nicht um die Covid-19 bedingten Home Office-Tage gekürzt. Diese Handhabung schliesst im Gegenzug einen Abzug für Home Office-Kosten aus.

Es ist anzunehmen, dass nicht alle Steuerpflichtigen hiermit einverstanden sein werden und Rechtsmittel ergriffen werden.

Andere Artikel zum Thema (Auswahl):

 

Kommentare (0)

Wir verwenden Cookies, um unsere Website und Ihr Navigationserlebnis zu verbessern. Wenn Sie Ihren Besuch auf der Website fortsetzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Akzeptieren ×