Kündigung
März 23, 2021 5:31 pm

Im Urteil 8C_492/2020 vom 19. Februar 2021 hatte sich die I. sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts mit einem Luzerner Fall aus dem öffentlichen Personalrecht zu befassen. Dabei macht das Bundesgericht sehr ausführliche und interessante Ausführungen zu den Besonderheiten der fristlosen Kündigung im öffentlichen Personalrecht sowie der Nichtigkeit von Verwaltungsakten (als Ausnahme).

März 18, 2021 10:48 am

Im Urteil 4A_498/2020 vom 15. Februar 2021 vom befasste sich das Bundesgericht mit einer fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers aus der Rüstungsindustrie. Der Arbeitgeber warf ihm diverse Verfehlungen vor, wie u.a. die nebenberufliche Vermittlung von Waffendeals und Verstösse gegen die ICT-Policy. Wir haben es hier mit einem Fall zu tun, wo der Sachverhalt fast spannender ist als die rechtlichen Ausführungen und Konklusionen zum Arbeitsrecht.

Februar 17, 2021 1:34 pm

Im Urteil 8D_14/2020 vom 2. Februar 2021 hatte das Bundesgericht den Fall eines gekündigten Aargauer Lehrers zu beurteilen, der auf dem Rechtsweg sein Dienstaltersgeschenk einfordern wollte. Das Bundesgericht sah sich u.a. mit der Rüge der Verletzung der Begründungspflicht (Art. 29 Abs. 2 BV) sowie der Rüge der Verletzung des Willkürverbots (Art. 9 BV) konfrontiert. Der Fall zeigt auch exemplarisch verschiedene Besonderheiten des öffentlichen Personalrechts bei Kündigungen auf.

Februar 16, 2021 10:38 am

Im Urteil A-668/2020 vom 23. November 2020 des Bundesverwaltungsgerichts ging es um einen juristischen Angestellten der EMPA, welcher der Arbeitgeberin beim Vertragsabschluss (Position Legal und Compliance) verschwiegen hatte, dass gegen ihn im Zeitpunkt des Bewerbungsprozesses ein Strafverfahren wegen Veruntreuung lief. Hierzu hat er im Bewerbungsverfahren u.a. eine falsche selbständige Erwerbstätigkeit über die Dauer von 8 Jahren vorgegeben. Die EMPA kündigte dann, nach Scheitern der Verhandlungen über eine Auflösungsvereinbarung, das Arbeitsverhältnis rückwirkend fristlos und stellte fest, dass sie das Arbeitsverhältnis wegen absichtlicher Täuschung als (nachträglich) unverbindlich erachte. Zusammenfassend hielt das Bundesverwaltungsgericht im Urteil A-668/2020 vom 23. November 2020 fest, dass der Beschwerdegegner die Beschwerdeführerin über seine frühere Arbeitsstelle bei einem privaten Unternehmen absichtlich täuschte und die Beschwerdeführerin deshalb rechtmässig die Unverbindlichkeit des Arbeitsvertrages mit dem Beschwerdegegner aufgrund eines Willensmangels geltend machte Auch wenn es im konkreten Fall um öffentliches Personalrecht geht, sind die Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts auch für privatrechtliche Arbeitsverhältnisse nach Art. 319 ff. OR relevant, da sie sich auf das OR stützten, auf welches das BPR verweist.

Februar 14, 2021 1:13 pm

Im Urteil 8C_533/2020 vom 25. November 2020 setzte sich das Bundesgericht mit diversen öffentlich-rechtlichen arbeitsrechtlichen Fragen in der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich auseinander. Der Beschwerdeführer (Kirchenangestellter) machte im Verfahren geltend, die Kündigung sei nichtig, weil sie nicht von der Kirchenpflege als Anstellungsbehörde, sondern nur von deren Präsidentin und Vizepräsidenten beschlossen worden sei. Die Arbeitgeberin halte dem entgegen, die Kirchenpflege habe an einer ausserordentlichen Sitzung über das weitere Vorgehen in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Beschwerdeführer gesprochen und einstimmig beschlossen, diese auf den nächstmöglichen Termin zu beenden, sofern sich während der Anhörungsfrist und einer allfälligen Aussprache nicht neue Anhaltspunkte für eine bessere Zusammenarbeit ergeben würden. Das Bundesgericht kam im Urteil 8C_533/2020 vom 25. November 2020 zum Schluss, dass nicht ein unzuständiges oder unkorrekt besetztes Organ die Kündigung ausgesprochen hat. Die Verfügung (Kündigung) sei vielmehr unter Verletzung des rechtlichen Gehörs erlassen worden. Dieser Verfahrensfehler wiege jedoch nicht ausserordentlich schwer und gelte nach der Rechtsprechung des Bundedsgerichts nicht als Nichtigkeitsgrund. Die Verfügung (Kündigung) sei anfechtbar (und wurde vom Beschwerdeführer auch erfolgreich angefochten), sie ist jedoch nicht nichtig (E.7.3.).

Januar 25, 2021 1:01 pm

Neben der Kündigung oder dem zeitlichen Ablauf eines Arbeitsverhältnisses besteht auch die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag durch einen Aufhebungsvertrag, auch Aufhebungsvereinbarung genannt, im gegenseitigen Einvernehmen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beenden. Aufhebungsverträge sind im Arbeitsrecht in der Schweiz recht weit verbreitet, auch wenn in den Bestimmungen von Art. 319 ff. OR keinerlei Regelung hierzu besteht. Die grundsätzliche Zulässigkeit des Aufhebungs­vertrags ergibt sich aus dem Prinzip der Vertragsfreiheit, welche auch die Aufhebungs­freiheit mitumfasst. Aufhebungsverträge unterliegen aber einigen Schranken und sind nicht frei von rechtlichen Fallstricken.

Januar 1, 2021 4:38 pm

Im Urteil 8C_626/2020 vom 21. Dezember 2020 hatte sich das Bundesgericht der fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines SBB-Arbeitnehmers auseinanderzusetzen. Dabei ging es einerseits um Verfehlungen am Arbeitsplatz und andererseits auch um die Verletzung der Treuepflicht des Arbeitnehmers durch das Verhalten in der internen Untersuchung, welchem sowohl die Vorinstanz, das Bundesverwaltungsgericht, als auch das Bundesgericht eine grosse Bedeutung beimassen. Dazu das Bundesgericht: «Zu diesem Verstoss führten, wie die Vorinstanz aufzeigte, nicht allein der mehrfache bzw. wiederholte Missbrauch von Fahrvergünstigungen, sondern auch das Aussageverhalten des Beschwerdeführers während der Untersuchung und dessen fehlende Reue hinsichtlich des unrechtmässigen Verhaltens.» (E.5.2)

Dezember 24, 2020 1:12 pm

Im Urteil 4A_448/2020 vom 4. November 2020 behandelte das Bundesgericht die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers (Beschwerdeführer vor Bundesgericht) – ohne vorherige Verwarnung – durch die Arbeitgeberin (Beschwerdegegnerin vor Bundesgericht) wegen einer tätlichen Auseinandersetzung, welche zwischen dem Arbeitnehmer und einem Arbeitskollegen in der Mittagspause vom 3. November 2017 stattgefunden hat. Zur Diskussion stand konkret das Würgen eines Arbeitskollegen. Der Arbeitnehmer wurde durch Dr. Harry F. Nötzli vor Bundesgericht vertreten. Die Arbeitgeberin wurde durch Dr. René Hirsiger, Partner Blesi Papa, vertreten.

November 3, 2020 2:14 pm

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat gemäss Urteil des Bundesgerichts vom 3. November 2020 (8C_7/2020) die Entlassung einer Mitarbeiterin des medizinhistorischen Instituts der Universität Zürich (UZH) zu Unrecht als nichtig beurteilt. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der UZH teilweise gut und weist die Sache zu neuem Entscheid zurück an die Vorinstanz. Das Verwaltungsgericht hätte gemäss dem Bundesgericht die Kündigung nur als unrechtmässig erachten und der Betroffenen dafür eine Entschädigung zusprechen dürfen. Dabei handelt es sich um ein sehr spannendes Urteil zum Zürcher Personalgesetz.

Oktober 15, 2020 1:53 pm

Das Bundesgericht hatte sich um Urteil 4A_21/2020 vom 24. August 2020 mit einem mit wenig Kraft und ohne Zielgenauigkeit sowie auch ohne Personentreffer vorgenommenen zwei Würfen eines Filzstifts durch einen Betreuer (Animateur) in einen Genfer Wohnheim zu befassen. Der zweimalige Wurf des Filzstifts an einem Tag rechtfertigte in diesem Fall gemäss dem Bundesgericht keine fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages nach Art. 337 OR.