Massenentlassung beim Hotel Atlantis by Giardino in Zürich mit arbeitsrechtlichen Kernfragen

Wie die Neue Hotel Atlantis AG bekanntgegeben hat, werden derzeit Gespräche mit Investoren geführt, die das Zürcher 5-Sterne-Superior-Haus Atlantis by Giardino übernehmen und allenfalls umbauen möchten. Ziel des Verwaltungsrates sei es, das Hotel an einen würdigen, kompetenten Nachfolger zu verkaufen, wie das Branchenportal htr.ch heute berichtet. Ende April schliesst das Atlantis by Giardino seine Türen. Die Neue Hotel Atlantis AG beauftragte die Managementgesellschaft «Giardino Group AG», die insgesamt vier Hotels in der Schweiz betreibt, die geplante Kündigung der Arbeitnehmenden per Ende April vorzubereiten. Von diesen Massnahmen seien 140 Arbeitnehmende betroffen. Die Konsultationsfrist beginnt am 14. April und läuft bis Ende April. Für langjährige Mitarbeitende stehe gemäss Angaben des Managements ein Sonderfonds zur Verfügung. Die Arbeitnehmenden seien bereits auf Kurzarbeit, sagte ein Sprecher des Unternehmens. Hier dürften sich arbeitsrechtlich spannende Fragen stellen. Einerseits liegt eine Massenentlassung nach Art. 335d OR vor. Andererseits werden offenbar Arbeitnehmende gekündigt, welche sich bereits auf Kurzarbeit befinden. Kurzarbeit und Kündigung schliessen sich arbeitsrechtlich aus, hiervon gibt es auch keine Ausnahmen in der COVID-19 Verordnung des Bundesrates vom 13. März 2020 in der derzeit gültigen Fassung.

Die Massenentlassung ist in Art. 335d ff. OR streng reglementiertes Verfahren. Wenn alle 140 Arbeitnehmenden entlassen werden, so liegt gemäss Art. 335d Abs. 2 Ziff. 2 OR eine Massentlassung vor.

Die Massenentlassung führt zu einer Konsultationspflicht bezüglich der Arbeitnehmenden nach Art. 335f Abs. 1 und Abs. 2 OR. Den Arbeitnehmenden muss die Möglichkeit gegeben werden, Vorschläge zu unterbreiten, wie die Kündigungen vermieden oder deren Zahl beschränkt werden kann. Den Arbeitnehmenden müssen dabei alle zweckdienlichen Informationen gegeben werden (Art. 335f Abs. 3 OR). Miteinzubeziehen ist auch das kantonale Arbeitsamt (Art. 335g OR).

Wir werden also sehen, wie die Sache im Atlantis by Giardino arbeitsrechtlich weiter geht…

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