Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter

Der Tod eines Elternteils unmittelbar nach der Geburt ist für die Familie und das Neugeborene ein schwerer Schicksalsschlag. Nach Ansicht des Bundesrats müssen deshalb in den ersten Lebensmonaten die Betreuung und das Wohl des Neugeborenen Vorrang haben. An seiner heutigen Sitzung hat er zur Vorlage der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) Stellung genommen und sich für einen Urlaub von insgesamt 16 Wochen für den überlebenden Elternteil ausgesprochen.

Die Vorlage geht zurück auf die parlamentarische Initiative 15.434 «Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter». Die Prüfung der Initiative war bis zum Volksentscheid zur Einführung eines Vaterschaftsurlaubs sistiert worden. Mit Inkrafttreten des Vaterschaftsurlaubs per 1. Januar 2021 wurden im Rahmen der Vorlage verschiedene Varianten geprüft. Dabei stand nicht nur der Tod der Mutter während des Mutterschaftsurlaubs im Zentrum, sondern auch der Tod des Vaters innerhalb der Rahmenfrist des Vaterschaftsurlaubs, d. h. während den sechs Monaten nach der Geburt.

Kein Urlaub bei Tod der Mutter kurz nach der Geburt

Verschiedene über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigte Urlaube tragen heute zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei: der 14-wöchige Mutterschaftsurlaub, der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub, der 14-wöchige Urlaub zur Betreuung von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern und ein zweiwöchiger Adoptionsurlaub, der am 1. Januar 2023 in Kraft tritt.

Wenn die Mutter kurz nach der Geburt des Kindes stirbt, gibt es derzeit keinen spezifischen Urlaub zur Betreuung des Neugeborenen. Nach einem solchen Schicksalsschlag sind die Kinder aber besonders schutzbedürftig und das Interesse des Neugeborenen muss in dieser Situation Vorrang haben. Für den Bundesrat besteht Handlungsbedarf. Er schlägt vor, dem überlebenden Elternteil einen Urlaub zu gewähren. Im Falle des Todes der Mutter kurz nach der Geburt des Kindes soll der überlebende Vater Anspruch auf 14 Urlaubswochen erhalten, die er ab dem Folgetag des Todes der Mutter am Stück beziehen muss. Zudem spricht sich der Bundesrat gemäss Antrag der Minderheit der SGK-N dafür aus, dass der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub, der flexibel bezogen werden kann, bestehen bleibt. Stirbt der Vater kurz nach der Geburt des Kindes, so hat die hinterbliebene Mutter zusätzlich zum 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub Anspruch auf zwei Wochen Urlaub nach den Modalitäten des Vaterschaftsurlaubs.

Finanzielle Auswirkungen auf die EO

Todesfälle aufgrund von Komplikationen nach einer Schwangerschaft oder Geburt sind nach wie vor selten. Von 2005 bis 2021 waren laut Bundesamt für Statistik (BFS) durchschnittlich fünf von rund 82 000 Geburten betroffen. Die Kosten der EO werden für 2024 auf 120 000 Franken geschätzt. 80 000 Franken entfallen auf den Urlaub für hinterbliebene Väter und 40 000 Franken auf den Urlaub für hinterbliebene Mütter.

Die Vorlage der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats muss nun vom Parlament behandelt werden.

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