Neue meldepflichte Berufe bei Stellenmeldepflicht ab 2022

Die Liste der meldepflichtigen Berufsarten wird jeweils im vierten Quartal eines Jahres aktualisiert und gilt für die Dauer vom 1. Januar bis 31. Dezember des nachfolgenden Jahres. Für die Unterstellung von Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht gilt als einziges Kriterium die Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent in einer Berufsart. Bei der Liste der Meldepflichtigen Berufe 2022 wurden keine Streichungen zu 2021 vorgenommen, es sind aber einige neue Berufe, wie z.B. Verkäufer/innen in Handelsgeschäften und Reiseverkehrsfachkräfte hinzugekommen.

Die Quoten werden gesamtschweizerisch und anhand des Durchschnitts über zwölf Monate in Berufsarten gemäss der Schweizerischen Berufsnomenklatur CH-ISCO-19 des Bundesamtes für Statistik (BFS) berechnet.

Bereits die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2021 widerspiegelte den Anstieg der Arbeitslosenquote im Zuge der Covid-19-Pandemie. Aufgrund der anhaltend überdurchschnittlichen Arbeitslosenquote in den von der Pandemie am stärksten betroffenen Berufsarten fallen im Jahr 2022 weitere Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht. Alle Berufsarten, die 2021 meldepflichtig waren, werden auch 2022 der Meldepflicht unterliegen.

Zusätzlich kommen ab 2022 folgende Berufsarten hinzu:

  • Verkäufer/innen in Handelsgeschäften
  • Fachkräfte in Marketing und Werbung
  • Grafik- und Multimediadesigner/innen
  • Lackierer/innen und verwandte Berufe
  • Reiseverkehrsfachkräfte
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