Die Quoten werden gesamtschweizerisch und anhand des Durchschnitts über zwölf Monate in Berufsarten gemäss der Schweizerischen Berufsnomenklatur CH-ISCO-19 des Bundesamtes für Statistik (BFS) berechnet.
Bereits die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2021 widerspiegelte den Anstieg der Arbeitslosenquote im Zuge der Covid-19-Pandemie. Aufgrund der anhaltend überdurchschnittlichen Arbeitslosenquote in den von der Pandemie am stärksten betroffenen Berufsarten fallen im Jahr 2022 weitere Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht. Alle Berufsarten, die 2021 meldepflichtig waren, werden auch 2022 der Meldepflicht unterliegen.
Zusätzlich kommen ab 2022 folgende Berufsarten hinzu:
- Verkäufer/innen in Handelsgeschäften
- Fachkräfte in Marketing und Werbung
- Grafik- und Multimediadesigner/innen
- Lackierer/innen und verwandte Berufe
- Reiseverkehrsfachkräfte