COVID-19: Keine Gerichtsverhandlungen im Arbeitsrecht im Kanton Zürich bis 26. April 2020
Damit finden im Kanton Zürich bis mindestens 26. April 2020 keine Gerichts- oder Schlichtungsverhandlungen in Straf- und Zivilverfahren statt. Davon ausgenommen sind Verfahren, welche aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keinen Aufschub oder keine Verzögerung dulden. Die jeweilige Verfahrensleitung entscheidet im Einzelfall, welche Verhandlungen durchgeführt werden. Im Übrigen gelten die…
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