Gesetzlicher Mindestlohn
In der Schweiz hat kürzlich der Kanton Basel Stadt einen Mindestlohn festgelegt. Zuvor hatten bereits die Kantone Neuenburg, Tessin, Jura und Genf solche kantonalen Mindestlöhne eingeführt. Das Bundesgericht hat in den Urteilen 2C_774/2014, 2C_813/2014, 2C_815/2014 und 2C_816/2014 vom 21. Juli 2017 die Mindestlohnvorschriften des Kantons Neuenburg geprüft und, unter gewissen Bedingungen, als zulässig erachtet.
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