Fristlose Kündigung im öffentlichen Personalrecht
Im Urteil 8C_492/2020 vom 19. Februar 2021 hatte sich die I. sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts mit einem Luzerner Fall aus dem öffentlichen Personalrecht zu befassen. Dabei macht das Bundesgericht sehr ausführliche und interessante Ausführungen zu den Besonderheiten der fristlosen Kündigung im öffentlichen Personalrecht sowie der Nichtigkeit von Verwaltungsakten (als Ausnahme).
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