Revision des Bundespersonalrechts per 1. Januar 2021

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine Revision des Bundespersonalrechts verabschiedet. Damit wird unter anderem das System der Entschädigung für die familienergänzende Kinderbetreuung vereinfacht. Zudem enthält die Revision rechtliche Präzisierungen, die sich aus Unsicherheiten aus der Praxis ergeben haben. Rechtlich geht es um die Revision der Rahmenverordnung BPG, der Bundespersonalverordnung (BPV) sowie der Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung (VBPV).

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. November 2020 eine Revision der Rahmenverordnung BPG und der Bundespersonalverordnung (BPV) verabschiedet. Gleich­zeitig hat das EFD die Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung (VBPV) ange­passt.

Mit der Revision des Bundespersonalrechts wird das System der Entschädigungen für die familienergänzende Kinderbetreuung stark vereinfacht. Selbstdeklaration und Pauschal­beiträge führen zu einer erheblichen Reduktion des administrativen Aufwands sowohl für die Arbeitgeberin, als auch die Mitarbeitenden. Die Systemumstellung erfolgt kostenneutral. Zudem wird der Beginn der Lohnfortzahlungsfristen bei Krankheit und Unfall neu geregelt, um eine einfachere Anwendung in der Praxis sicher zu stellen. Die Arbeitgeberin Bundesver­waltung beteiligt sich künftig stärker an den Kosten von Generalabonnementen (GA) der SBB – dies in Umsetzung eines parlamentarischen Auftrags. Schliesslich beinhaltet die vorliegende Revision rechtliche Präzisierungen, die sich aufgrund von Unsicherheiten und Entwicklungen in der Praxis ergeben haben.

Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2021 in Kraft.

Davon ausgenommen ist die Neuregelung der familienergänzenden Kinderbetreuung, die erst auf den 1. August 2021 in Kraft tritt.

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