Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. November 2020 eine Revision der Rahmenverordnung BPG und der Bundespersonalverordnung (BPV) verabschiedet. Gleichzeitig hat das EFD die Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung (VBPV) angepasst.
Mit der Revision des Bundespersonalrechts wird das System der Entschädigungen für die familienergänzende Kinderbetreuung stark vereinfacht. Selbstdeklaration und Pauschalbeiträge führen zu einer erheblichen Reduktion des administrativen Aufwands sowohl für die Arbeitgeberin, als auch die Mitarbeitenden. Die Systemumstellung erfolgt kostenneutral. Zudem wird der Beginn der Lohnfortzahlungsfristen bei Krankheit und Unfall neu geregelt, um eine einfachere Anwendung in der Praxis sicher zu stellen. Die Arbeitgeberin Bundesverwaltung beteiligt sich künftig stärker an den Kosten von Generalabonnementen (GA) der SBB – dies in Umsetzung eines parlamentarischen Auftrags. Schliesslich beinhaltet die vorliegende Revision rechtliche Präzisierungen, die sich aufgrund von Unsicherheiten und Entwicklungen in der Praxis ergeben haben.
Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2021 in Kraft.
Davon ausgenommen ist die Neuregelung der familienergänzenden Kinderbetreuung, die erst auf den 1. August 2021 in Kraft tritt.