Die unterschiedliche Handhabung geimpfter und ungeimpfter Besatzungsmitglieder und die damit verbundene hohe Komplexität der Einsatzplanung hätten nach Ausführungen der SWISS zur Folge, dass auf lange Sicht kein geordneter Flugbetrieb mehr sichergestellt werden könnte. Einzelne Destinationen und Regionen könnten nicht mehr bedient werden, dies würde das Hubsystem signifikant beeinträchtigen. Zudem führt eine unterschiedliche Handhabung zu Ungleichbehandlungen bei der Einsetzbarkeit der Besatzungsmitglieder. Ausserdem möchte SWISS als weltweit operierende Airline mit der heute ausreichenden Verfügbarkeit von wirksamen Impfstoffen gegen COVID-19 auch ihre fürsorgerischen Pflichten gegenüber ihren Mitarbeitenden in Cockpit und Kabine wahrnehmen.
Stellungnahme von CEO Dieter Vranckx
Dieter Vranckx, CEO von SWISS erklärt hierzu: «Um auch in Zukunft unser weltweites Streckennetz aufrechterhalten zu können und unserer Fürsorgepflicht gegenüber unseren Mitarbeitenden nachzukommen, ist es wichtig, die notwendigen Schritte jetzt einzuleiten.»
Besondere arbeitsrechtliche Situation bei der SWISS
SWISS stützt sich auf die entsprechenden Klauseln in den Gesamtarbeitsverträgen des Cockpit- und Kabinenpersonals, welche eine solche Massnahme unter diesen Umständen vorsehen.
Ein transparenter Austausch mit den Sozialpartnern findet nach Ausführungen der SWISS derzeit statt.