SWISS führt ein COVID-19-Impfobligatorium ab Mitte November für das gesamte fliegende Personal ein

Aufgrund der weltweiten länderspezifischen Einreisebestimmungen, die zunehmend eine Impfpflicht auch für Crews verlangen, wird Swiss International Air Lines (SWISS) ein Impfobligatorium für das fliegende Personal per 15. November 2021 einführen, wie das Unternehmen heute mitteilt. Als erste Destination im SWISS Streckennetz verlangt Hong Kong ab sofort von Besatzungen aus gewissen Staaten einen Impfnachweis, so auch für Flüge ab der Schweiz.

Die unterschiedliche Handhabung geimpfter und ungeimpfter Besatzungsmitglieder und die damit verbundene hohe Komplexität der Einsatzplanung hätten nach Ausführungen der SWISS zur Folge, dass auf lange Sicht kein geordneter Flugbetrieb mehr sichergestellt werden könnte. Einzelne Destinationen und Regionen könnten nicht mehr bedient werden, dies würde das Hubsystem signifikant beeinträchtigen. Zudem führt eine unterschiedliche Handhabung zu Ungleichbehandlungen bei der Einsetzbarkeit der Besatzungsmitglieder. Ausserdem möchte SWISS als weltweit operierende Airline mit der heute ausreichenden Verfügbarkeit von wirksamen Impfstoffen gegen COVID-19 auch ihre fürsorgerischen Pflichten gegenüber ihren Mitarbeitenden in Cockpit und Kabine wahrnehmen.

Stellungnahme von CEO Dieter Vranckx

Dieter Vranckx, CEO von SWISS erklärt hierzu: «Um auch in Zukunft unser weltweites Streckennetz aufrechterhalten zu können und unserer Fürsorgepflicht gegenüber unseren Mitarbeitenden nachzukommen, ist es wichtig, die notwendigen Schritte jetzt einzuleiten.»

Besondere arbeitsrechtliche Situation bei der SWISS

SWISS stützt sich auf die entsprechenden Klauseln in den Gesamtarbeitsverträgen des Cockpit- und Kabinenpersonals, welche eine solche Massnahme unter diesen Umständen vorsehen.

Ein transparenter Austausch mit den Sozialpartnern findet nach Ausführungen der SWISS derzeit statt.

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