Gleichstellungsgesetz
Oktober 2, 2022 11:41 am

Die Bundesverwaltung hat die Löhne ihrer Mitarbeitenden auf allfällige, nicht erklärbare Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern überprüft. Die Analyse, die durch eine unabhängige Stelle überprüft wurde, hat ergeben, dass die Lohngleichheit in der Bundesverwaltung gewährleistet ist. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. September 2022 vom positiven Ergebnis Kenntnis genommen.

September 12, 2022 2:56 pm

An seiner Sitzung vom 7. September 2022 hat der Bundesrat den Bericht über die Erfassung des Gender Overall Earnings Gap und anderer Indikatoren zu geschlechterspezifischen Einkommensunterschieden verabschiedet. Er liefert neue Kennzahlen für die Schweiz und stellt sie mit den bereits existierenden Indikatoren in Zusammenhang. Zudem bietet der Bericht Interpretationshilfen, um die Ergebnisse im wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und institutionellen Kontext einordnen zu können.

Dezember 7, 2021 2:29 pm

Im Urteil 8C_180/2021 vom 10. September 2021 befasste sich das Bundesgericht mit der Frage der Lohndiskriminierung eines Psychologen im öffentlichen Personalrecht des Kantons Zürich. Dieser wurde in einer tieferen Lohnklasse eingestuft als etwa ein Revisor oder Steuerkommisär. Das Bundesgericht hat den Fall zur neuen Beurteilung an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich zurückgewiesen. Hier schlummert also ein künftiges Leiturteil zur Lohndiskriminierung durch Einstufung in Lohnklassen.

Oktober 21, 2021 2:37 pm

Im Urteil 4A_636/2020 vom 20. Juli 2021 befasste sich das Bundesgericht eingehend mit den Beweisregeln bei Lohndiskriminierung. Bei der Vorschrift von Art. 6 GlG handelt es sich nach dem Bundesgericht – gemäss Artikelüberschrift – um eine Beweislasterleichterung, die als Spezialbestimmung der Beweisregel von Art. 8 ZGB vorgeht (E.2.2).

Oktober 18, 2021 9:00 am

Im Urteil 4A_33/2021 vom 19. Juli 2021 befasste sich das Bundesgericht mit der Basis eines Lohnvergleichs bei einer Lohndiskriminierung. Lohnvergleiche sind gemäss dem Bundesgericht grundsätzlich nur zwischen Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber zulässig. Vergleiche der von zwei verschiedenen Arbeitgebern ausbezahlten Löhne können höchstens bei Verflechtungen zulässig sein, das heisst wenn der eine Arbeitgeber auf das Lohnsystem des anderen Arbeitgebers Einfluss nehmen kann (E.3.1).

Mai 4, 2021 1:36 pm

Die Hirslanden-Gruppe hat, wie sie heute mitteilt, die vom Gleichstellungsgesetz (GlG) geforderte Lohngleichheitsanalyse erfolgreich bestanden. Das Ergebnis zeigt: Bei Hirslanden erhalten Frauen und Männer gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. «Gleichstellung und Chancengleichheit wird bei uns gelebt», sagt Markus Bechtiger, Chief Human Resources Officer der Hirslanden-Gruppe und fügt hinzu: «Wir freuen uns sehr über das positive Ergebnis der Analyse. Das Testat bestätigt die langfristigen und kontinuierlichen Bestrebungen, Gleichstellung bei Hirslanden sicherzustellen».

Mai 2, 2021 12:58 pm

Ab dem 1. Mai 2021 führt der Kanton Basel-Stadt Lohngleichheitskontrollen bei Beschaffungen der Departemente ein. Damit soll gewährleistet werden, dass öffentliche Gelder nur an Unternehmen fliessen, welche die Lohngleichheit von Frauen und Männern einhalten. Zuständig für die Umsetzung ist die Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern. Das System beruht sowohl auf Selbstdeklarationen als auch auf Stichprobenkontrollen. Dadurch soll die Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes (GlG) gewährleistet werden.

April 28, 2021 5:02 pm

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Gleichstellungsstrategie 2030 verabschiedet. Es ist die erste nationale Strategie des Bundes mit dem Ziel, die Gleichstellung der Geschlechter gezielt zu fördern. Sie konzentriert sich auf vier zentrale Themen: die Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben, die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Prävention von Gewalt und die Bekämpfung von Diskriminierung. Die vorrangigen Massnahmen der Strategie werden bis Ende Jahr konkretisiert und sollen bis 2023 verabschiedet oder umgesetzt werden. Ende 2025 wird eine erste Bilanz zur Strategie gezogen.

August 3, 2020 5:01 am

In der Präsidialverfügung des Arbeitsgerichts Zürich AN190029 vom 5. Dezember 2019 (AGer-Z. 2019 Nr. 20) ging es um einen prozessualen Antrag auf Beschränkung des Verfahrens auf die Frage, ob eine sexuelle Belästigung vorliegt. Bei diesem Fall handelt es um einen sehr praxisrelevanten Entscheid betreffend Verfahrensrecht und Gleichstellungsgesetz (GlG). Zentrale Punkte umfassen doppelrelevante Tatsachen bezüglich Verfahrensart, die Verfahrensattraktion zugunsten des vereinfachten Verfahrens sowie die Gültigkeit der durch die Paritätische Schlichtungsstelle für Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz durchgeführten Schlichtung, welche auch andere arbeitsrechtliche Themen mit umfasste.