Das Bundesgericht bejahte im Urteil 4A_59/2019 vom 12. Mai 2020 die diskriminierende Kündigung einer Frau am Tag der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub in das Berufsleben. Als Rechtsgrundlage diente das Diskriminierungsverbot von Art. 3 Gleichstellungsgesetz (GlG).
Verfahren bei diskriminierender Kündigung
Will die betroffene Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer eine Entschädigung wegen diskriminierender Kündigung geltend machen, muss in einem ersten Schritt gegen die ausgesprochene Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist bei der Arbeitgeberin bzw. beim Arbeitgeber schriftlich Einsprache erhoben werden (Art. 336b Abs. 1 OR). Die Einsprache muss auf den letztmöglichen Tag,…
Hier werden aktuelle News zum Thema Arbeitsrecht und Coronavirus publiziert. Morgen Mittwoch soll es wieder Neuigkeiten vom Bundesrat geben.