Inkrafttreten der Revision des Gleichstellungsgesetzes und Einführung der Pflicht zur Durchführung der Lohngleichheitsanalyse
Heute, d.h. am 1. Juli 2020, tritt die Revision des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) in Kraft. Sie beinhaltet die Pflicht für Unternehmen eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Die Revision hat zum Ziel, den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit (Art. 8 Abs. 3 BV) durchzusetzen.
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