Heute, d.h. am 1. Juli 2020, tritt die Revision des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) in Kraft. Sie beinhaltet die Pflicht für Unternehmen eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Die Revision hat zum Ziel, den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit (Art. 8 Abs. 3 BV) durchzusetzen.
Am 1. Juli 2020 tritt die Revision des Gleichstellungsgesetzes in Kraft. Damit werden Arbeitgebende ab 100 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Das Ziel ist es, den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit durchzusetzen. Dazu stellt der Bund den Arbeitgebenden sein Standard-Analyse-Tool Logib neu als web-basierte Anwendung zur Verfügung. Für die Verwendung von Logib sprechen diverse Punkte, wie u.a., dass die Lohnanalyse mit geringem Aufwand möglich ist und es sich um eine Gratis-Dienstleistung des Bundes handelt.
Hier werden aktuelle News zum Thema Arbeitsrecht und Coronavirus publiziert. Morgen Mittwoch soll es wieder Neuigkeiten vom Bundesrat geben.
Gemäss Art. 8 Abs. 3 der Schweizer Bundesverfassung sorgt das Gesetz für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau, vor allem punkto Familie, Ausbildung und Arbeit. Männer und Frauen haben Anspruch auf einen gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Das Gleichstellungsgesetz (GlG) konkretisiert den Gleichstellungsartikel der Bundesverfassung für das Erwerbsleben. Das GlG gilt jedoch nicht nur für öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse in Bund, Kantonen und Gemeinden, sondern auch für privatrechtliche Arbeitsverhältnisse nach Obligationenrecht (OR). Arbeitnehmende im öffentlichen und privaten Bereich haben denselben Schutz beziehungsweise den gleichen Anspruch auf eine gleichwertige Behandlung.
Lohngleichheitsanalyse nach dem Gleichstellungsgesetz (GlG) und börsenkotierte Unternehmen
Der Botschaft ist zu entnehmen, dass in Jahren, in denen keine Lohngleichheitsanalyse stattzufinden hat, im Anhang jeweils auf die jüngste Lohngleichheitsanalyse und deren Ergebnisse verwiesen werden kann (BBl 2017 5546). Die von vielen Publikumsgesellschaften gehandhabte Praxis der Veröffentlichung der Geschäftsberichte auf ihren Webseiten bedeutet auch, dass durch die Aufnahme der…
In Kraft getreten ist das Gleichstellunggesetz dann am 1. Juli 1996. Die nächste Revision des Gleichstellungsgesetzes, mit der Pflicht der Arbeitgeber, Lohnanalysen durchzuführen, tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Das Thema bleibt also mehr als aktuell.
Logib-Lohnanalyse Die Revision des Gleichstellungsgesetzes wurde anfangs Dezember 2018 beschlossen. Alle Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitenden müssen die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern anhand der Logib-Lohnanalyse prüfen. SQS bietet ein mehrstufiges Zertifizierungsmodell an. Mit dem Erhalt des Zertifikats «Good Practice in Fair Compensation» erfüllt Lidl Schweiz die Pflicht…
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