Kanton Basel-Stadt führt Lohngleichheitskontrollen bei Beschaffungen ein

Ab dem 1. Mai 2021 führt der Kanton Basel-Stadt Lohngleichheitskontrollen bei Beschaffungen der Departemente ein. Damit soll gewährleistet werden, dass öffentliche Gelder nur an Unternehmen fliessen, welche die Lohngleichheit von Frauen und Männern einhalten. Zuständig für die Umsetzung ist die Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern. Das System beruht sowohl auf Selbstdeklarationen als auch auf Stichprobenkontrollen. Dadurch soll die Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes (GlG) gewährleistet werden.

Die Rechtsgrundlage ist in § 5 des Gesetzes über öffentliche Beschaffungen (Beschaffungsgesetz) geregelt («Arbeitsbedigungen»). Alle Anbietenden müssen für Leistungen, welche in der Schweiz erbracht werden, die Gleichbehandlung von Mann und Frau gemäss dem Bundesgesetz über die Gleichstellung (GlG) gewährleisten.

Zur Umsetzung dieser beschaffungsrechtlichen Bestimmung hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beschlossen, Lohngleichheitskontrollen einzuführen: Bei Ausschreibungen ab dem 1. Mai 2021 gilt im Beschaffungswesen der kantonalen Verwaltung eine Selbstdeklarations- und Nachweispflicht für anbietende Unternehmen. Das heisst, Anbieterinnen und Anbieter reichen künftig zusammen mit der Offerte eine Selbstdeklaration, inklusive Nachweis zur Lohngleichheit, im Unternehmen ein. Zudem wird die Lohngleichheit bei Unternehmen, die einen Auftrag des Kantons Basel-Stadt erhalten haben, anhand von Stichkontrollen überprüft. Die Massnahmen gelten bei offenen und selektiven Verfahren im Staats- und Nichtstaatsvertragsbereich, bei Einladungsverfahren sowie bei freihändigen Verfahren über dem Schwellenwert.

Der Kanton Basel-Stadt vergibt seine öffentlichen Aufträge nur an Unternehmen, welche die Lohngleichheit einhalten. Anbietende Unternehmen müssen deshalb zusammen mit der Offerte eine Selbstdeklaration sowie – bei 50 oder mehr Mitarbeitenden – zusätzlich einen anerkannten Nachweis bzw. den Fragebogen zur Lohngleichheit von Frauen und Männern einreichen. In der Selbstdeklaration werden die Unternehmensgrösse sowie die Einhaltung und Überprüfung der Lohngleichheit abgefragt. Das anbietende Unternehmen bestätigt mit der Unterzeichnung, dass Subunternehmen für Leistungen im Inland die gesetzlichen Bestimmungen zur Lohngleichheit einhalten. Zudem bestätigt es für Leistungen im Ausland durch sich selbst sowie Subunternehmen die Einhaltung der ILO-Kernübereinkommen. Der Selbstdeklaration muss obligatorisch ein Nachweis über die Einhaltung der Lohngleichheit oder der ausgefüllte Fragebogen beigelegt werden. Der Nachweis ist das Ergebnis einer Analyse der Lohngleichheit im Unternehmen. Welcher Nachweis bzw. ob alternativ der Fragebogen anerkannt wird, ist aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen abhängig von Leistungsort und Sitz des Unternehmens. Zudem unterscheide

Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden ist es erst seit Kurzem möglich, die Lohngleichheit mit dem Standard-Analyse-Tool Logib zu analysieren. Für diese Unternehmen gilt deshalb eine einjährige Einführungsphase, während der auf Kontrollen verzichtet wird. Die Unternehmen haben so die Chance, sich mit Logib Modul 2 vertraut zu machen und bei Bedarf Massnahmen zu ergreifen.

 

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