Die rechtliche Gleichstellung von LGBTI-Personen in der Schweiz hat sich mit der Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm, der vereinfachten Änderung des Geschlechtseintrags beim Zivilstandsamt sowie der Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare verbessert. Trotzdem sind LGBTI-Personen in verschiedenen Lebensbereichen weiterhin mit Benachteiligungen konfrontiert. Die Schweiz setzt sich für die Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität ein. Dies entspricht ihrem innen- und aussenpolitischen Engagement zur Stärkung der Menschenrechte.
Aktuell gibt es in der Bundesverwaltung keine Einheit, die sich spezifisch mit LGBTI-Fragen befasst. Punktuell kümmern sich verschiedene Bundestellen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten darum. So beispielsweise das Bundesamt für Justiz bei Fragen zum Diskriminierungsschutz oder zur Ehe für gleichgeschlechtliche Paare oder das Bundesamt für Gesundheit bei Fragen zur Gesundheitssituation oder zur sexuellen Gesundheit. Aufgrund mehrerer parlamentarischer Vorstösse hat der Bundesrat geprüft, ob und wie die Bundesverwaltung eine koordinierende Rolle bei der Behandlung des LGBTI-Dossiers übernehmen könnte. Mit der Überprüfung wurde das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt. Es kam zum Schluss, die Thematik im EBG anzusiedeln. Das EBG fördert gemäss Gleichstellungsgesetz die Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen und setzt sich für die Beseitigung jeglicher Form direkter und indirekter Diskriminierung ein. Deshalb ist es gemäss Prüfung für eine Anbindung von LGBTI-Themen am besten geeignet.
Die Schwerpunkte des EBG bleiben weiterhin die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben und die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Im Rahmen der neuen Aufgabe übernimmt das EBG die Beantwortung spezifischer parlamentarischer Aufträge und regelt die Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen, die sich weiterhin mit LGBTI-Fragen befassen. Ebenso unterhält es den Kontakt zu Kantonen und Gemeinden, die sich bereits um die Thematik kümmern und pflegt den Austausch mit Fach- und Nichtregierungsorganisationen. Eine wichtige Aufgabe wird es sein, den «Nationalen Aktionsplan gegen LGBTQ-feindliche «hate crimes»» auszuarbeiten, wie er im Postulat Barille (20.3820) verlangt wird. Dafür werden im EBG zwei Stellen geschaffen, die intern im EDI kompensiert werden.