Sexismus und Liebschaften am Bundesstrafgericht: Aufsichtsbericht zu Vorkommnissen in Bellinzona

Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts hat ihr aufsichtsrechtliches Verfahren betreffend Vorkommnisse am Bundesstrafgericht abgeschlossen. Es nimmt in seinem Bericht Stellung zu den von der Presse aufgegriffenen Problemfeldern und schlägt acht Massnahmen vor. Zur Untersuchung gehörten auch Sexismus und Liebschaften am Bundesstrafgericht. Mithin geht es um Themen des öffentlichen-rechtlichen Arbeitsverhältnisses. Gemäss dem Bericht gibt es derzeit nur eine einzige Liebesbeziehung am Bundesstrafgericht zwischen einer Richterperson und einer Gerichtsschreiberin. Die beiden wohnen auch gemeinsam. In Sachen Sexismus gibt es keine Hinweise auf sexuelle Übergriffe. Es sei aber zu einer verbalen Entgleisung gekommen mit dem Kommentar „nicht schwanger werden“. Hier geht es zum Bericht.

Sexismus
Es gibt keine Hinweise auf Fälle von sexuellen Übergriffen irgendwelcher Art am BStGer, weder physische noch psychische sexuelle Belästigungen, insbesondere keine unter Ausnützung der hierarchischen Überordnung erfolgten Belästigungen oder Zudringlichkeiten.

Der Präsident der Strafkammer hatte im April 2018 mit zwei Gerichtsschreiberinnen über die kritische Arbeitssituation gesprochen und dabei zumindest einer von ihnen gesagt, „nicht schwanger zu werden“, ansonsten er nicht sehe, wie die grosse Geschäftslast zu bewältigen sei. Er hatte sich im September 2018 für seine verbale Entgleisung förmlich entschuldigt. Beide Gerichtsschreiberinnen nahmen seine Entschuldigung an. Von dieser Lösung hatte das Bundesgericht anlässlich der Aufsichtssitzung mit dem Bundesstrafgericht vom 5. Oktober 2018 Kenntnis genommen.

Hier die diesbezüglichen Ausführungen des Berichts im Detail:

Bundesstrafrichter Stupf, Präsident der Strafkammer, hatte am 17. April 2018 und 14. August 2018 mit zwei ihm unterstellten Gerichtsschreiberinnen über die kritische Arbeitssituation in der Abteilung gesprochen und dabei zumindest der Einen gegenüber gesagt, „nicht schwanger zu werden“, ansonsten er nicht sehe, wie die grosse Geschäftslast zu bewältigen sei, wobei er nach wie vor bestreitet, der Andern gegenüber diese Äusserung ebenfalls gemacht zu haben.63 Jedenfalls hatte sich Bundesstrafrichter Stupf im September 2018 bei beiden Gerichtsschreiberinnen für seine verbalen Entgleisungen förmlich entschuldigt. Beide Damen nahmen diese Entschuldigung an. Von der einvernehmlichen Lösung dieser beiden Vorfälle im Anschluss einer ausserordentlichen Sitzung der Verwaltungskommission des Bundesstrafgerichts vom 19. September 201864, welche Präsident Tito Ponti gerichtsintern am 28. September 2018 kommunizierte, hatte das Bundesgericht anlässlich der Aufsichtssitzung mit dem Bundesstrafgericht vom 5. Oktober 2018 Kenntnis genommen.

Es sind dem Bundesgericht gegenüber von keiner Seite, weder schriftlich noch mündlich anlässlich der Befragungen, irgendwelche Hinweise auf sexuelle Belästigungen gemacht worden.

Diese Feststellung betrifft insbesondere die E-Mail einer dritten Gerichtsschreiberin vom 19. September 2018, worin sie sich gegenüber der Generalsekretärin darüber beklagte, dass Abteilungspräsident Stupf – unter dem Eindruck der damals gegen ihn gerichteten, im Raum stehenden Vorwürfe – das vorgesehene Qualifikationsgespräch abgesagt, sie dann aber doch auf ihr weiteres Verbleiben am Bundesstrafgericht angesprochen hatte.

Kungelei/Liebschaften
Soweit gerichtsinterne Liebschaften unter Beteiligung von Richterpersonen der Vergangenheit angehören, sind sie für die derzeitige Lage und die künftige Entwicklung des BStGer irrelevant. Aktuell ist nur eine Richterperson an einer gerichtsinternen Liebschaft beteiligt. Die VK BGer hat sich vergewissert, dass diesbezüglich die Vorschriften über Ausstand und Befangenheit ausnahmslos eingehalten werden. Allerdings sollte der Transparenz in solchen Fällen künftig mehr Bedeutung beigemessen werden. Die VK BGer legt den Richterinnen und Richtern des BStGer nahe, der VK des BStGer zu kommunizieren, wenn sie ein Liebesverhältnis mit Angestellten des Gerichts eingehen. Gemäss dem Bericht gibt es derzeit nur eine einzige Liebesbeziehung am Bundesstrafgericht zwischen einer Richterperson und einer Gerichtsschreiberin. Die beiden wohnen auch gemeinsam.

Hier die diesbezüglichen Ausführungen des Berichts im Detail:

Das Bundesstrafgericht hat im Jahr 2004 seinen Betrieb aufgenommen. Angesprochen auf Liebesverhältnisse, an denen Richterpersonen beteiligt waren, haben die Befragungen auf drei oder vier eher kurzfristig-episodische Beziehungen hingewiesen, und zwar zum Teil bloss vermutungsweise und zum Teil bestritten.

Aktuell gibt es, soweit dies dem Bundesgericht im Rahmen der Instruktion offengelegt wurde, eine einzige Liebesbeziehung am Bundesstrafgericht mit Beteiligung einer Richterperson, jene zwischen dem Präsidenten der Strafkammer und einer in der Beschwerdekammer arbeitenden Gerichtsschreiberin. Dies ist seit Mai 2019 im Bundesstrafgericht bekannt; es handelt sich um eine Partnerschaft mit gemeinsamer Wohnung.

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