Die Auffangeinrichtung BVG soll für weitere vier Jahre Freizügigkeitsgelder bei der Bundestresorerie zinslos anlegen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Februar 2023 eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschiedet.
LGBTI-Themen werden ab 2024 dem Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann angegliedert
Fragen rund um die Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans sowie intergeschlechtlichen Personen (LGBTI) werden ab 2024 im Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) behandelt. Dafür werden zwei neue Stellen geschaffen. Der Bundesrat wurde am 25. Januar 2023 darüber informiert.
Das Urteil 8C_504/2022 vom 23. Dezember 2022 betraf einen Grossrat sowie die Frage ob die Entschädigung für das Mandat aus der Sicht der Arbeitslosenversicherung als Zwischenverdienst oder als Nebenverdienst zu qualifizieren ist. Das Bundesgericht kam, nach einer umfassenden Prüfung des Falles und der Darstellung der Begriffe Nebenverdienst und Zwischenverdienst, im Urteil zum Schluss, dass im vorliegenden Fall lediglich ein Nebenverdienst vorliegt, der nicht als Zwischenverdienst in Sinne der Arbeitslosenversicherung qualifiziert werden kann (E.5.5).
Einreihung in Lohnkategorien im öffentlichen Personalrecht
Im Urteil 8D_6/2022 vom 21. Dezember 2022 befasste sich das Bundesgericht i falle einer Lehrperson mit dem wichtigen Thema Einreihung in Lohkategorien im öffentlichen Personalrecht des Kantons Zürich. Das Bundesgericht legte in diesem Urteil die rechtlichen Grundlagen eingehend dar und prüfte im Detail die Rügen der Lehrperson. Ein sehr lesenswertes Urteil für alle, die sich mit dem öffentlichen Personalrecht befassen.
Corona-Pandemie: Beschwerde gegen Testpflicht für ungeimpftes Gesundheitspersonal im Kanton Tessin abgewiesen
Das Bundesgericht weist im Urteil 2C_886/2021 vom 12. Dezember 2022 die Beschwerde gegen den (inzwischen aufgehobenen) Beschluss des Tessiner Staatsrats zur Corona-Testpflicht für ungeimpftes Personal in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen ab.
Im Urteil 1C_43/2021 vom 21. November 2022 versuchte der Kanton Schaffhausen, als Ex-Arbeitgeber, die vom ehemaligen Mitarbeiter zugelassene Einsicht in das Personaldossier durch einen Medienschaffenden zu verhindern. Im Rahmen der Prüfung des Beschwerderechts nahm das Bundesgericht auch zum Thema der Betroffenheit des Arbeitgebers (E.1.3.2) sowie der Fürsorgepflicht und des Datenschutzes (1.3.4) zur Diskussion. Leider trat das Bundesgericht, trotz dieser sehr interessanten Themen, welche auch teilweise erörtert wurden, nicht auf die Beschwerde ein.
Ist der 2. Januar ein Arbeitstag oder ein Feiertag?
Heute, am 2. Januar, stellt sich wieder einmal die Frage, ob dieser Tag ein Arbeitstag ist (wenn er nicht auf einen Sonntag fällt). Die Antwort darauf lautet im besten juristischen Deutsch: «Kommt drauf an…». Im Kanton Zürich ist der 2. Januar (auf kantonaler Ebene) ein normaler gesetzlicher Arbeitstag. Vorbehalten bleiben kommunale Bestimmungen (Ebene der Gemeinde) über Feiertage sowie eine andere Regelung zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden.
Trainerwechsel bei ZSC Lions – kein Recht auf effektive Beschäftigung bei Trainern
Die ZSC Lions trennen sich per sofort von ihrem Headcoach Rikard Grönborg sowie den beiden Assistenten Peter Popovic und Johan Andersson. Neuer Cheftrainer wird Marc Crawford, assistiert von Rob Cookson. Das teilen die ZSC Lions heute mit. Ein guter Zeitpunkt um hervorzuheben, dass Sportrecht auch sehr viel Arbeitsrecht beinhaltet. Die Verträge zwischen Clubs und Trainern sowie Spielern unterstehen dem Arbeitsrecht von Art. 319 ff. OR. Bei Trainern besteht gegenüber der Arbeitgeberin auch kein Recht auf effektive Beschäftigung, welches einer Freistellung entgegenstehen würde. Bei Spielerinnen und Spielern kann es hingegen anders aussehen.
Die Schweiz und Frankreich vereinbaren nachhaltige Steuerregelungen für das Homeoffice
Die Schweiz und Frankreich haben sich auf eine Lösung für die Besteuerung des Einkommens des Homeoffice geeinigt: Ab dem 1. Januar 2023 können pro Jahr bis zu 40 Prozent der Arbeitszeit im Homeoffice geleistet werden, ohne dass dies Auswirkungen auf den Staat der Besteuerung der Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit hat – insbesondere für Grenzgängerinnen und Grenzgänger.
Arbeitnehmende sollen Berufskosten pauschal abziehen können
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Vernehmlassung für eine Neuregelung der Berufskosten eröffnet. Unselbständig Erwerbstätige sollen künftig wählen können, ob sie ihre Berufskosten in der Steuererklärung pauschal oder effektiv abziehen.
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