Der vom Bundesrat verabschiedete Bericht stützt sich auf eine extern durchgeführte Studie von BSS Volkswirtschaftliche Beratung und antwortet auf das Postulat 20.3480 Jositsch vom 2. Juni 2020. Für die Studie wurden Daten aus der Arbeitslosenstatistik ausgewertet, Anlaufstellen für die Zielgruppe befragt sowie Fokusgruppengespräche mit Vertretenden der kantonalen Arbeitsmarktbehörden geführt.
Der Bericht hält fest, dass das Angebot an Hilfeleistungen ausreichend ist und den Bedürfnissen von jungen Erwachsenen am Übergang II (Übergang von der abgeschlossenen nachobligatorischen Ausbildung auf Sekundarstufe II in den Arbeitsmarkt) entspricht. Optimierungspotenzial wird kaum identifiziert, auch nicht im Pandemiefall. Die aktuellen Herausforderungen erfordern keine über die heutigen Möglichkeiten hinausgehende Unterstützung und die benötigten Massnahmen der ALV sind entsprechend vorhanden.
Der Bericht enthält aber punktuelle Empfehlungen zur Verbesserung der Unterstützungsmöglichkeiten für junge Erwachsene. So sollte insbesondere der Einsatz der Hilfeleistungen attraktiv ausgestaltet, die Zusammenarbeit der beteiligten Organisationen intensiviert sowie geprüft werden, ob junge Erwachsene, die die Beitragszeit nicht erfüllen, während der besonderen Wartezeit an Berufspraktika sollen teilnehmen können. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Wirtschaft (WBF) wurde vom Bundesrat beauftragt, die Empfehlungen in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu prüfen.