Erwerbseinkommen aus dem Homeoffice im Ausland soll in der Schweiz besteuert werden können, sofern das Besteuerungsrecht staatsvertraglich der Schweiz zufällt. Mit dieser Vorlage werden Steuereinnahmen in der Schweiz gesichert. Ein Abkommen mit Frankreich soll eine gesetzliche Grundlage erhalten. Der Bundesrat hat die Revision des nationalen Steuerrechts an seiner Sitzung vom 9. Juni 2023 in die Vernehmlassung geschickt.
Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen für ausgewählte Dienstleistungsbetriebe werden flexibilisiert
Der Bundesrat lockert die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen für ausgewählte Betriebe. Mit seinem Beschluss vom 10. Mai 2023 setzt er die angepasste Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) per Anfang Juli 2023 in Kraft. Die Revision ist von den zuständigen Sozialpartnern breit abgestützt und ermöglicht eine Flexibilisierung einerseits für Betriebe der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und andererseits für Dienstleistungsbetriebe in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Treuhand und Steuerberatung.
Hier werden aktuelle News zum Thema Arbeitsrecht und Coronavirus publiziert. Morgen Mittwoch soll es wieder Neuigkeiten vom Bundesrat geben.
Anforderungen an Rachekündigung
Im Urteil 4A_39/2023 vom 14. Februar 2023 behandelt das Bundesgericht das beliebte Thema der missbräuchlichen Kündigung von Art. 366 OR. Es erklärte, dass die in Art. 366 OR aufgeführten Gründe für eine missbräuchliche Kündigung nicht abschliessend seien (E.3.1). Im Zentrum stand die sog. «Rachekündigung» von Art. 336 Abs. 1 lit. d OR. Hierzu bemerkte das Bundesgericht u.a. Folgendes: «Vorausgesetzt ist, dass er effektiv Ansprüche geltend machen wollte. Dabei ist nicht nur die Geltendmachung tatsächlich bestehender Ansprüche gemeint, sondern auch vermeintlicher Ansprüche. Diesfalls muss der Arbeitnehmer aber in guten Treuen daran geglaubt haben, dass seine Ansprüche bestehen. Der Arbeitnehmer kann also eine zulässige Kündigung nicht dadurch abwenden, dass er offensichtlich unberechtigte Ansprüche erhebt.» (E.3.2). «Die Missbräuchlichkeit einer Kündigung setzt einen Kausalzusammenhang zwischen dem verpönten Motiv und der Kündigung voraus. Es ist mithin erforderlich, dass der als missbräuchlich angefochtene Kündigungsgrund bei der Entscheidung des Arbeitgebers, den Arbeitsvertrag aufzulösen, eine entscheidende Rolle gespielt hat. Der Arbeitnehmer, der sich auf die Missbräuchlichkeit beruft, trägt hierfür die Beweislast. Dies gilt namentlich auch für den besagten Kausalzusammenhang zwischen dem angerufenen Kündigungsgrund und der Kündigung.» (E.3.3).
Kündigung wegen verweigerter Covid-19-Impfung: Beschwerden von vier Berufsmilitärs abgewiesen
Das Bundesgericht weist in den Urteilen 8C_327/2022, 8C_340/2022, 8C_351/2022, 8C_362/2022 vom 22. Februar 2023 die Beschwerden von vier ehemaligen Berufsmilitärs des Kommandos Spezialkräfte der Schweizer Armee ab, deren Arbeitsverträge 2021 gekündigt wurden, weil sie die Covid-19-Impfung verweigert hatten. Angesichts der Notwendigkeit, die Betroffenen sofort im Ausland einsetzen zu können, war die angeordnete Impfpflicht nach Ansicht des Bundesgerichts verhältnismässig. Die Entlassungen beruhten damit auf sachlich hinreichenden Gründen.
Niederländische Gesellschaften für Uber-Fahrer AHV-pflichtig
Die niederländische Uber B.V. muss als Arbeitgeberin mit Betriebsstätte in der Schweiz für das Jahr 2014 AHV-Beiträge für Fahrer von UberX, UberBlack und UberVan bezahlen. Das gleiche gilt für Rasier Operations B.V. in Bezug auf UberPop-Fahrer. Die beiden Gesellschaften sind verpflichtet, der Ausgleichskasse des Kantons Zürich Angaben zu den bezahlten Löhnen zu machen. Das Bundesgericht weist ihre Beschwerden gegen die Urteile des Zürcher Sozialversicherungsgerichts ab und heisst in den Urteilen 9C_70/2022, 9C_71/2022, 9C_75/2022, 9C_76/2022 vom 16. Februar 2023 diejenigen der Ausgleichskasse teilweise gut.
Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mittels Verfügung an die Credit Suisse gewisse variable Vergütungen an ihre Mitarbeitenden vorläufig sistiert. Dies betrifft bereits zugesicherte, aber aufgeschobene Vergütungen für die Geschäftsjahre bis 2022, zum Beispiel in Form von Aktienansprüchen. Zudem hat der Bundesrat das EFD beauftragt, ihm weitere Massnahmen zur variablen Vergütung für die Geschäftsjahre bis 2022 und folgende vorzuschlagen. Er stützte sich dabei auf die bereits letzte Woche gefassten Beschlüsse.
Mit dem Reporting Personalmanagement informiert der Bundesrat jährlich über die Entwicklungen im Personalbereich der Bundesverwaltung. An seiner Sitzung vom 3. März 2023 hat er die Berichterstattung für das Jahr 2022 gutgeheissen.
Abgeltung von Ferienlohnanspruch bei Vollzeitbeschäftigung bei gleicher Arbeitgeberin ausgeschlossen
Bei einer Vollzeitbeschäftigung bei derselben Arbeitgeberin ist eine ausnahmsweise Abgeltung des Ferienlohnanspruchs aufgrund monatlicher Schwankungen des geschuldeten Lohnes ausgeschlossen. Das Bundesgericht präzisierte im Urteil 4A_357/2022 vom 30. Januar 2023 seine bisherige Rechtsprechung, nach eingehender Auseinandersetzung mit Literatur und der bisherigen eigenen Praxis. Hier sind die Schlüsselausführungen: «Somit ist für 100 %-Beschäftigungen bei derselben Arbeitgeberin festzuhalten: Die in der Rechtsprechung angeführten praktischen Schwierigkeiten infolge unregelmässiger Arbeitszeiten entfallen als Rechtfertigung. Eine Ausnahme vom Grundsatz nach Art. 329d Abs. 1 OR aufgrund monatlicher Schwankungen des geschuldeten Lohns selbst bei Vollzeitbeschäftigungen zuzulassen, würde den Schutzzweck dieser zwingenden Bestimmung aushöhlen. In solchen Fällen ist eine Ausnahme vom klaren Gesetzestext daher unzulässig.» (E.2.2.3).
Motion 21.3139 von Greta Gysin Gesundheitsschutz durch Nichterreichbarkeit in Freizeit
Der Bundesrat wird mit der Motion 21.3139 «Gesundheitsschutz. In der schweizerischen Gesetzgebung das Recht verankern, in der Freizeit nicht erreichbar zu sein» von Greta Gysin, Nationalrätin Grüne Partei der Schweiz, beauftragt, eine Änderung des Arbeitsgesetzes auszuarbeiten, die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht vorsieht, während ihrer Freizeit (ausserhalb der Arbeitszeit) für den Arbeitgeber nicht erreichbar zu sein.
Mehr Unterstützung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner
Der Bundesrat hat heute die Änderungsvorlage für das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) verabschiedet. Es soll eine neue Bestimmung ins AVIG aufgenommen werden, dank der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner, die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) erhalten, die Ausbildung und Betreuung der Lernenden im Betrieb fortsetzen dürfen.
Social Media