Bundesrat hat die Berichterstattung über das Personalmanagement gutgeheissen

Mit dem Reporting Personalmanagement informiert der Bundesrat jährlich über die Entwicklungen im Personalbereich der Bundesverwaltung. An seiner Sitzung vom 3. März 2023 hat er die Berichterstattung für das Jahr 2022 gutgeheissen.

Der Bundesrat hat das Reporting Personalmanagement für das Jahr 2022 gutgeheissen und an die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte weitergeleitet. Um den Fortschritt der Personalpolitik der Bundesverwaltung messen zu können, legt der Bundesrat für jede Legislatur eine Reihe strategischer Ziele in Form von Sollwerten fest. Der Bundesrat hat am 25. September 2020 beschlossen, sich für die aktuelle Legislatur (2020–2023) auf die folgenden fünf personalpolitisch bedeutenden Sollwerte zu fokussieren: Geschlechterverteilung, Sprachenvertretung, Anteil beschäftigter Menschen mit Behinderungen, Anteil Lernende sowie Anteil Hochschulpraktikantinnen und -praktikanten. Die Sollwerte sind als Zielbänder ausgestaltet und bezeichnen den Stand, der Ende 2023 erreicht werden soll.

Ende 2022 wurden die strategischen Sollwerte in folgenden Bereichen erreicht: Frauenanteil in den mittleren Kaderlohnklassen, Sprachenvertretung, Anteil Lernende sowie Anteil Hochschulpraktikantinnen und -praktikanten. Die Werte betreffend Geschlechterverteilung (Geschlechterverteilung insgesamt, Frauenanteil im Verteidigungsbereich und im Grenzwachtkorps sowie Frauenanteil in den obersten Kaderlohnklassen) und der Anteil beschäftigter Menschen mit Behinderungen liegen noch ausserhalb der angestrebten Bandbreite. Die Werte konnten jedoch im Vergleich zum Vorjahr erhöht werden. In diesen Bereichen müssen die Massnahmen weitergeführt oder gar verstärkt werden, damit die Zielwerte bis Ende 2023 erreicht werden.

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