Flexible Arbeitsformen zeichnen sich durch neue Formen der Zusammenarbeit und die vermehrte Nutzung von Möglichkeiten des örtlich und zeitlich unabhängigen Arbeitens aus. Durch die Corona-Pandemie der letzten Monate hat der Trend zur Flexibilisierung mit der weitreichenden Anwendung von Homeoffice einen weiteren Schub erhalten. Mit dem neuen Zielbild zu den flexiblen Arbeitsformen setzt der Bundesrat einen längerfristigen Orientierungsrahmen für die weitere Entwicklung und die Nutzung der damit verbundenen Potenziale.
Dabei verfolgt er einen integralen Ansatz, welcher die Dimensionen Mensch, Technologie und Infrastruktur möglichst optimal verbindet. Erklärte Ziele sind die Stärkung der Leistungsfähigkeit und Effizienz der Bundesverwaltung zugunsten von Privaten, der Wirtschaft und der Politik sowie die Förderung eines modernen und attraktiven Arbeitsumfelds.
Um optimale Voraussetzungen dafür zu schaffen, werden mit dem neuen Zielbild die Eckwerte der Entwicklung in Bezug auf die organisatorischen, technischen und infrastrukturellen Anforderungen formuliert. Die weitere Ausgestaltung der flexiblen Arbeitsformen in der Bundesverwaltung wird entsprechend darauf ausgerichtet, wobei sich der konkrete Einsatz in der Praxis an den betrieblichen Erfordernissen orientiert. Mit einem modernen Arbeitsumfeld werden zudem die produktiven und persönlichen Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten des Personals der Bundesverwaltung aktiv gefördert.
Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung und den Veränderungen moderner Organisationsweisen wird das Zielbild alle zwei Jahre auf seine Aktualität überprüft.
Gesamtbericht des Bundesrates
Hier ist der Gesamtbericht des Bundesrates im Originalwortlaut:
Die Arbeitswelt befindet sich in einem permanenten Wandel. Technologische Entwicklungen und veränderte Erwartungen der Gesellschaft führen zu einem neuen Verständnis von Arbeit. Das schafft neue Herausforderungen und neue Chancen. Durch den gezielten Einsatz flexibler Arbeitsformen nutzt der Bundesrat diese Chancen, um die Bundesverwaltung weiterhin als attraktive Arbeitgeberin zu positionieren. Flexible Arbeitsformen bedeuten, dass insb. in Bezug auf die örtlichen und organisatorischen Vorgaben ein grösserer Spielraum genutzt wird, soweit dies für die Erfüllung der jeweiligen Aufgaben zweckmässig ist.
Der Bundesrat verfolgt bei der Ausgestaltung flexibler Arbeitsformen einen integralen Ansatz, der eine optimale Verbindung der drei Dimensionen Mensch, Technologie und Infrastruktur unterstützt. Eine fokussierte Entwicklung dieser Dimensionen stärkt die Leistungsfähigkeit und Effizienz der Bundesverwaltung zugunsten von Privaten, der Wirtschaft und der Politik. Die dafür notwendigen organisatorischen, technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen werden wirtschaftlich und bundesweit möglichst standardisiert bereitgestellt.
Die Möglichkeiten zur Flexibilisierung des örtlichen (zentral / dezentral / mobil) und zeitlichen Arbeitseinsatzes sowie der Arbeitsorganisation (Einzelarbeit, kollaborativ im Team oder strukturiert durch Prozesse) werden nach Massgabe der Aufgaben gezielt gewählt und gefördert. Die Wahl des optimalen Einsatzes richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen. Neue Organisations- und Arbeitsmodelle ergänzen sich gegenseitig. An die Führung werden entsprechend veränderte Anforderungen gestellt. Die wirkungsvolle Umsetzung flexibler Arbeitsformen fördert auch die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben. Ein modernes Arbeitsumfeld unterstützt die produktiven und persönlichen Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten des Personals der Bundesverwaltung.
Der Bundesrat verfolgt folgende Ziele:
- Die Bundesverwaltung setzt flexible Arbeitsformen ein, so dass Aufgaben unter Nutzung der technischen, räumlichen und menschlichen Gegebenheiten bestmöglich erfüllt werden können. Die Vorteile orts- und zeitunabhängigen Arbeitens werden aktiv genutzt.
- Moderne Arbeitsmittel und der Einsatz entsprechender Technologien optimieren die Aufgabenerfüllung der Bundesverwaltung sowie die übergreifende Zusammenarbeit mit den anderen Staatsebenen; dabei ist eine angemessene Sicherheit gewährleistet.
- Vertrauen, Transparenz und wertschätzender Umgang werden als Chance für erfolgreiches Lernen und Arbeiten verstanden und gelebt.
- Die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben wird unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedürfnisse aktiv gefördert.
- Die Organisation und die Ausgestaltung der Führung sind konsistent auf die Förderung flexibler Arbeitsformen ausgerichtet.
- Die Unterbringung und logistische Versorgung an den Standorten der Bundesverwaltung, wie auch an ausgewählten weiteren Hub-Arbeitsstandorten ist auf das flexible Arbeiten ausgerichtet.
- Die rechtlichen Grundlagen für das flexible Arbeiten in der Bundesverwaltung sind geschaffen.
- Der rechtliche Rahmen des Gesundheitsschutzes der Mitarbeitenden wird konsequent eingehalten. Der Bundesrat prüft das Zielbild alle zwei Jahre und aktualisiert es bei Bedarf.