Bundesrat hebt per 17. Februar 2022 die Maskenpflicht am Arbeitsplatz sowie die Homeoffice Empfehlung auf

Ab Donnerstag, 17. Februar 2022, sind Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich. Aufgehoben sind auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Empfehlung. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie grösstenteils aufgehoben. Beibehalten werden einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Diese gelten zum Schutz besonders vulnerabler Personen noch bis Ende März 2022.

Arbeitsrechtlich relevant ist die Aufhebung der Maskenpflicht am Arbeitsplatz sowie die Aufhebung der Home-Office-Empfehlung.

Damit entscheiden die Arbeitgebenden über das Arbeiten im Home-Office und das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz. Sie sind gemäss Arbeitsgesetz verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz ihrer Mitarbeitenden vorzusehen. Zudem bleiben die Regeln zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden bis Ende März bestehen.

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