Sexuelle Belästigung im Schweizer Parlament

In Bern geht es bei den Parlamentarierinnen und Parlamentariern nicht selten rund her. Apéro, Abendessen, Sitzungen und der individuelle Kontakt im und um das Bundeshaus. Interessant sind deshalb die Beschlüsse der Verwaltungsdelegation vom 12. Dezember 2017, welche sich zur sexuellen Belästigung äussern. Dabei geht es auch um das Thema, wo die Grenze zwischen sexueller Belästigung und einem Flirt verläuft.

Gemäss Beschluss der Verwaltungsdelegation vom 12. Dezember 2017 verurteilt diese entschieden jegliche Form sexueller Belästigung. Sexuelle Belästigung ist eine Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und stellt eine Verletzung der Persönlichkeit dar. Die Folgen sind für die Betroffenen oft schwerwiegend. Gegen sexuelle Belästigung in jeder Form ist deshalb mit aller Entschiedenheit vorzugehen.

Nach dem Ratgeber der Eidgenossenschaft für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt als sexuelle Belästigung «jedes Verhalten mit sexuellem Bezug oder aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, das von einer Seite unerwünscht ist und das eine Person in ihrer Würde verletzt. Sexuelle Belästigung kann mit Worten, Gesten oder Taten ausgeübt werden und von Einzelpersonen oder Gruppen ausgehen. Entscheidend ist nicht die Wahrnehmung der aktiven Person, sondern diejenige der Person, an die das Verhalten gerichtet ist».

Wo verläuft die Grenze zwischen sexueller Belästigung und einem Flirt?
Gemäss der Verwaltungsdelegation ist der Flirt eine gegenseitige Entwicklung, ist aufbauend, ist von beiden Seiten erwünscht, stärkt das Selbstwertgefühl, löst Freude aus und respektiert die persönlichen Grenzen. Eine sexuelle Belästigung hingegen ist eine einseitige Annäherung, ist erniedrigend und beleidigend, ist von einer Person nicht erwünscht, untergräbt das Selbstwertgefühl, löst Ärger aus und verletzt persönliche Grenzen.

Anlaufstelle für Parlamentierinnen und Parlamentarier bei sexueller Belästigung
In Absprache mit den Fraktionspräsidien hat die Verwaltungsdelegation an ihrer Sitzung vom 12. Dezember 2017 folgende Beschlüsse gefasst: Die Ratsmitglieder können sich bei Anliegen im Zusammenhang mit der Thematik sexuelle Belästigung an ihre Fraktionspräsidien wenden. Zudem wird vorerst für ein Jahr eine unabhängige Fachstelle bezeichnet, an die sich Ratsmitglieder ebenfalls wenden können. Es handelt sich um die Fachstelle für Mobbing und Belästigung (http://www.fachstellemobbing.ch/ ). Sie bietet Ratsmitgliedern Beratungen auf Deutsch und Französisch und nach Voranmeldung auch auf Italienisch an. Das Beratungsgespräch erfolgt je nach Wunsch mit einer Frau oder einem Mann. Das Beratungsgespräch findet in Bern oder Zürich statt, oder es kann telefonisch geführt werden. Die Kosten werden vom Parlament getragen. Die Anonymität der Auskunft suchenden Personen ist gewährleistet.

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