Stellenmeldepflicht: IV erhält Zugang zum Informationsvorsprung

Der Bundesrat hat am 24. August 2022 den Bericht über den «Zugang der Invalidenversicherung zum Informationsvorsprung im Rahmen der Stellenmeldepflicht» zur Kenntnis genommen. Der bewährte Informationsvorsprung kann zukünftig auch von IV-Beratenden und Personen, die eine IV-Rente beziehen, für die Stellensuche genutzt werden.

Der Bericht enthält zwei Vorschläge, mit denen die Motion Bruderer Wyss (19.3239) im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) und unter Berücksichtigung der gesetzlichen und institutionellen Rahmenbedingungen umgesetzt werden kann:

Mit der ersten Massnahme wird für vermittlungsfähige Personen, die von der IV betreut werden, das Einrichten eines Logins für die Stellenplattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung (Job-Room) und damit die Nutzung des Informationsvorsprungs im Rahmen der Stellenmeldepflicht erleichtert.

Die zweite Massnahme gewährt IV-Beratenden im Einzelfall und mit Zustimmung der betroffenen Person Zugang zu offenen Stellen im Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und die Arbeitsmarktstatistik (AVAM) während dem Informationsvorsprung. Diese Informationen können sie für die Arbeitsvermittlung nutzen.

Die Erweiterungen auf die zwei Personenkreise sind ohne gesetzliche Anpassungen realisierbar. Sie werden vom Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA) und von der IV-Stellen-Konferenz (IVSK) mitgetragen und können ohne Zusatzaufwand für die Wirtschaft umgesetzt werden. Der Bericht wurde vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) erstellt.

Der Bundesrat beauftragt das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), in Zusammenarbeit mit dem EDI (BSV) sowie den kantonalen Vollzugsstellen der IV und der öffentlichen Arbeitsvermittlung, die vorgeschlagenen Erweiterungen umzusetzen. Damit erweitert und intensiviert er den interinstitutionellen Austausch zwischen der öffentlichen Arbeitsvermittlung und der IV und erfüllt die Anliegen der Motion Bruderer Wyss (19.3239).

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