Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2022 beschlossen, den Mit-arbeitenden der Bundesverwaltung im Rahmen der Lohnmassnahmen 2023 einen Teuerungsausgleich von 2,5 Prozent zu gewähren. Der Bundesrat setzt damit um, was Bundesrat Ueli Maurer am 17. November 2022 mit den Spitzen der Personalverbände ausgehandelt hat. Weil die Teuerung seit der Verabschiedung des Voranschlags 2023 nochmals stark gestiegen ist, wird der Bundesrat dem Parlament zusätzliche finanzielle Mittel mit dem Nachtragskredit I / 2023 beantragen müssen.
Die Expertengruppe Konjunkturprognosen Bund geht für 2022 von einer Jahresteuerung von 3,0 Prozent aus (Stand September 2022). Die Personalverbände forderten in den Verhandlungen den vollen Teuerungsausgleich für das Bundespersonal. Bundesrat Maurer wies darauf hin, dass der Bundesrat bei der Festsetzung des Teuerungsausgleichs auch die Haushaltslage des Bundes berücksichtigen muss. Der Finanzplan 2024 bis 2026 weise einen erheblichen Bereinigungsbedarf auf. Die wirtschaftliche Lage sei zwar gut, jedoch mit Unsicherheiten behaftet. Ein voller Ausgleich der Teuerung sei aufgrund dieser Voraussetzungen nicht möglich.