Der Bundesrat hat beschlossen, dass für alle Unternehmen, die 2020 und 2021 im summarischen Verfahren KAE abgerechnet haben, auf Gesuch hin der Anspruch auf KAE von den Arbeitslosenkassen neu überprüft wird. Sie müssen dazu zur Berechnung der zusätzlichen Ferien- und Feiertagsentschädigung für Angestellte im Monatslohn für jede Abrechnungsperiode einen Antrag mit einer detaillierten Abrechnung einreichen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ist daran, eine technische Lösung zu erarbeiten, um die Betriebe und die Arbeitslosenkassen bei der Abwicklung zu unterstützen. Sobald diese Lösung einsatzbereit ist, wird das SECO die betroffenen Betriebe – voraussichtlich Ende Mai 2022 – direkt informieren, wie und ab wann die Anträge einzureichen sind.
Viele Betriebe haben nebst KAE auch andere finanzielle Hilfen (wie beispielsweise Covid-Kredite oder Härtefallgelder) erhalten. Es ist möglich, dass durch Nachzahlungen bei KAE Ansprüche bei anderen Covid-19-Unterstützungsmassnahmen reduziert werden, was dort unter Umständen zu Rückforderungen führen könnte. Betroffene Betriebe sollen sich diesbezüglich bei den jeweils zuständigen Ämtern informieren.
Rasche Auszahlung der KAE dank summarischem Abrechnungsverfahren
Das summarische Abrechnungsverfahren für KAE wurde zu Beginn der Pandemie mit Notrecht eingeführt, um den administrativen Aufwand für die betroffenen Unternehmen und die Arbeitslosenkassen zu minimieren. Trotz beispiellos hoher Anzahl eingereichter Anträge wurde dank dieses Abrechnungsverfahrens eine rasche Auszahlung der KAE gewährleistet. Somit konnten viele Arbeitsplätze und die Liquidität der betroffenen Unternehmen gesichert werden.