Vorgaben für Vertretung von Sprachen und Geschlechtern im obersten Leitungsorgan von bundesnahen Unternehmen

Der Bundesrat strebt eine ausgewogene Vertretung der Landessprachen und der Geschlechter im obersten Leitungsorgan bundesnaher Unternehmen und Anstalten an. Er hat dazu an seiner heutigen Sitzung neue Vorgaben beschlossen, die auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Der Bundesrat will sicherstellen, dass die Sprachgemeinschaften und Geschlechter im obersten Leitungsorgan der bundesnahen Unternehmen und Anstalten ausgewogen vertreten sind. Er hat deshalb die geltende Regelung überprüft und an seiner Sitzung vom 25. November 2020 erneuerte Vorgaben beschlossen. Die Bestimmungen gelten für die obersten Leitungs­organe nach Artikel 2 Absatz 2 der Kaderlohnverordnung. Im Kaderlohnreporting des Bundes­rates an die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte wird die Entwicklung jährlich aufgezeigt.

Die gültigen Richtwerte für die Vertretung der Sprachgemeinschaften entsprechen den Ergebnissen der Strukturerhebung der Schweizerischen Volkszählung 2010. Die Anteile der Landessprachen in der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz haben sich in den letzten zehn Jahren verändert. Aus diesem Grund werden die Richtwerte ab 1. Januar 2021 wie folgt angepasst (bisher in Klammern): Deutsch 62,2 % (65,5%); Französisch 22,9 % (22,8%); Italienisch 8,0 % (8,4%) und Rätoromanisch 0,5 % (0,6%).

Die Zielquote für die Vertretung der beiden Geschlechter wird neu von 30 auf 40% erhöht. Mit dieser Zielvorgabe gelten für bundesnahe Unternehmen und Anstalten höhere Vorgaben als für börsenkotierte Unternehmen (Zielvorgabe 30%). Die bundesnahen Unternehmen und Anstalten sollen die Mindestvorgabe bis spätestens Ende 2023 erfüllen. Bei Anträgen auf Wahl eines neuen Mitglieds in oberste Leitungsorgane sind die Departemente gehalten, Abweichungen von den Richtwerten und von der Zielquote zu kommentieren.

Liste der betroffenen obersten Leitungsorgane der bundesnahen Unternehmen und Anstalten:

  • Eidgenössisches Departement des Innern (EDI)
  • Die Schweizerische Unfallversicherung (Suva)
  • Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut
  • Schweizerisches Nationalmuseum (SNM)
  • Pro Helvetia
  • Compenswiss, Ausgleichsfonds AHV/IV/EO Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
  • Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE)
  • Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)
  • Eidgenössisches Institut für Metrologie (METAS)
  • Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)
  • BGRB Holding AG
  • RUAG MRO Holding AG
  • RUAG International Holding AG
  • Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD)
  • Pensionskasse des Bundes (PUBLICA)
  • Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
  • Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)
  • ETH-Bereich
  • Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB)
  • Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV)
  • Schweiz Tourismus
  • Innosuisse – Schweizerische Agentur für Innovationsförderung
  • Identitas AG
  • Swiss Investment Fund for Emerging Markets (SIFEM AG)
  • Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
  • Die Schweizerische Post AG
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