Hier ist die Darstellung der Richtlinien EDÖB und deren Kommentar: Datenbearbeitung durch Private Die Bearbeitung der Daten durch Arbeitgeber muss unter Einhaltung der Grundsätze nach Art. 4 des Bundesgesetzes über den Datenschutz erfolgen: – Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert und dürfen von Privaten grundsätzlich nicht gegen den Willen der…
Ein ganz besonderer Benefit für die Arbeitnehmer liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Kosten des Fitnessabos übernimmt. Durch körperliche Fitness steigert sich die Leistungsfähigkeit und der Angestellte wird im besten Falle auch im Berufsalltag mehr leisten. Das Arbeitsrecht sieht keinen solchen Anspruch vor, dennoch kann es sich unter Umständen für beide Parteien durchaus lohnen, im Sinne einer freiwilligen Leistung des Arbeitgebes. Dies haben vereinzelte Arbeitgeber bereits erkannt und sehen entsprechende Kostenübernahmen oder -beteiligungen in ihren betriebsinternen Regulatorien vor.
Sexuelle Belästigung im Schweizer Parlament
Gemäss Beschluss der Verwaltungsdelegation vom 12. Dezember 2017 verurteilt diese entschieden jegliche Form sexueller Belästigung. Sexuelle Belästigung ist eine Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und stellt eine Verletzung der Persönlichkeit dar. Die Folgen sind für die Betroffenen oft schwerwiegend. Gegen sexuelle Belästigung in jeder Form ist deshalb mit aller…
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