Mai 13, 2020 12:06 pm
Bis Ende 2014 war ein Normalarbeitsvertrag im Kanton Genf in Kraft, der verbindliche Mindestlöhne im Einzelhandel bzw. Detailhandel vorschrieb. Im Rahmen der Änderung kam es dann zu Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Anpassung der Löhne an den Genfer Verbrauchspreisindex, was schliesslich zum Urteil 4C_1/2019 vom 6. Mai 2019 des Bundesgerichts führte. Das Bundesgericht im Urteil hob u.a. hervor, dass eine Verlängerung des Normalarbeitsvertrages ohne Anpassung der Mindestlöhne unter Berücksichtigung aller konkreten Umstände ungewöhnlich gewesen wäre. Bis Ende 2014 war ein Normalarbeitsvertrag im Kanton Genf in Kraft, der verbindliche Mindestlöhne im Einzelhandel bzw. Detailhandel vorschrieb. Im Rahmen der Änderung kam es dann zu Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Anpassung der Löhne an den Genfer Verbrauchspreisindex, was schliesslich zum Urteil 4C_1/2019 vom 6. Mai 2019 des Bundesgerichts führte. Das Bundesgericht im Urteil hob u.a. hervor, dass eine Verlängerung des Normalarbeitsvertrages ohne Anpassung der Mindestlöhne unter Berücksichtigung aller konkreten Umstände ungewöhnlich gewesen wäre.
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