Kündigung von Mitarbeiterin des medizinhistorischen Instituts der Universität Zürich war nur unrechtmässig aber nicht nichtig
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat gemäss Urteil des Bundesgerichts vom 3. November 2020 (8C_7/2020) die Entlassung einer Mitarbeiterin des medizinhistorischen Instituts der Universität Zürich (UZH) zu Unrecht als nichtig beurteilt. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der UZH teilweise gut und weist die Sache zu neuem Entscheid zurück an die Vorinstanz. Das Verwaltungsgericht hätte gemäss dem Bundesgericht die Kündigung nur als unrechtmässig erachten und der Betroffenen dafür eine Entschädigung zusprechen dürfen. Dabei handelt es sich um ein sehr spannendes Urteil zum Zürcher Personalgesetz.
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