Februar 24, 2021 5:22 pm
Immer häufiger stipulieren Arbeitgeber Bussen bzw. ganze Bussenkataloge für Verfehlungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dadurch sollen Verletzungen von Pflichten bei der Arbeit arbeitsvertraglich sanktioniert werden. Damit solche Bussen bzw. Bussenkataloge – rechtlich handelt es sich um Konventionalstrafen – zulässig sind, müssen aber zwingend verschiedenen Voraussetzungen erfüllt sein, wie u.a. ein disziplinarischer Charakter vorhanden sein sowie die Erfordernisse der Bestimmbarkeit und der Verhältnismässigkeit erfüllt sein.
Social Media